Anhänger überführen...

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blackbeauty

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Hallo! Ich habe mich soeben spontan zu einer Pferdeanhängerbesichtigung entschieden. Das "gute Stück" steht im Nachbarlandkreis und ist nicht angemeldet. Wenn mir das Ding gefällt, werde ich ihn gleich mitnehmen. Ist das ohne Kennzeichen möglich, oder muss ich mir eine Tageszulassung / Rote Nummer besorgen?
Danke für die Antworten im Vorraus!
 
markk

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Ohne Kennzeichen keine Überführung! Hol Dir ein Kurzzeitkennzeichen.

Markus
 
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
...da war doch mal was wie: Versichert über Zugfahrzeug, gleiches Kennzeichen wie Zugfahrzeug......
ich meine so was mal von "Behördlicher Stelle" gehört zu haben....Bedingung ist allerdings wohl, dass der Hänger nie allein auf öffenlichen Straßenland stehen darf...
Mal bei der Zulassungsbehörde nachfragen...


Grüsse :newlaugh:


Sven
 
cylber

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Renchen
N´abend,

das wäre bei Ihm doch der Fall. ER will sich ja einen Pferdeanhänger anschauen, das ist ja wohl ein Sportgerät. Zumindest hat eine Bekannte an Ihrem Pferde-Anhänger eine grüne Nummer.

Gruss

Cylber
 

Sepp

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Als ich kenne das nur aus dem Motorsportbereich,
zum transportieren von Motorräder bzw. Sportgeräten, da gibt es Zulassungsfreie Anhänger die das
gleiche Kennzeichen haben wie das Zugfahrzeug.

Wie das bei deinem Pferdeanhänger aussieht kann ich nicht genau sagen, ich denk aber mal erher nicht, hab so etwas jedenfalls noch nicht gesehen.

Gruß
Sepp
 
markk

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Das gilt auch für Pferde, auch die sind Sportgeräte nach dieser Regel. Nur muss er das Dingen halt erst malauf sich zulassen und kann es nicht einfach so überführen.

Markus
 
blackbeauty

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Hi, ich glaube, das hier etwas zuweit geredet wird. Wenn das "gute Stück" gekauft wird, bekommt er natürlich ein Kennzeichen :newlaugh: . Ob das schwarz oder grün sein wird, werde ich bei der Zulassungsstelle erfahren, Das Problem was ich habe war, ob ich den Anhänger von A nach B überführen darf, ohne das er ein gültiges Kennzeichen und entsprechende Versicherung hat.
Da mir also zu einem Kurzkennzeichen bzw. roten Überführungsnummern geraten wird, werde ich mich mal gleich auf den Weg machen, diese zu besorgen.

Danke sagt Thomas der jetzt drei Wochen Urlaub hat :jester:

Mit den grünen Kennzeichen werde ich wohl Probleme haben, weil ich
1. keinen landwirtschaftlichen Betrieb habe
2. den Anhänger mit einem Bekannten erwerbe, der ab und zu auch einen Einspänner (Kutsche) transportiert.
 
BuccYJ

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...da war doch mal was wie: Versichert über Zugfahrzeug, gleiches Kennzeichen wie Zugfahrzeug......
ich meine so was mal von "Behördlicher Stelle" gehört zu haben....Bedingung ist allerdings wohl, dass der Hänger nie allein auf öffenlichen Straßenland stehen darf...
Mal bei der Zulassungsbehörde nachfragen...
Grüsse :newlaugh:
Sven
Das is in Frankreich der fall

Frag doch mal bei der werkstatt deines vertrauens nach ob die dir ihre nummer leihen. Soweit ich weiß is das überführen von anhängern ohne nummer, bzw zulassung nur unter 6km/h möglich oder hinter nem tracktor.
 
markk

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Mit den grünen Kennzeichen werde ich wohl Probleme haben, weil ich
1. keinen landwirtschaftlichen Betrieb habe
2. den Anhänger mit einem Bekannten erwerbe, der ab und zu auch einen Einspänner (Kutsche) transportiert.
Na, dann informiere Dich nochmal bei Deiner Zulassungstelle, es wäre mir nämlich neu da alle Boots- und Motocrossmaschinen-, Jetski- und Schäferhunde-Besitzer für ihren Sportgeräteanhänger mit grüner Nummer eine Landwirtschaft anmelden müssen! :newlaugh: (anders herum: Das hat damit nix zu tun!). Anhänger für Sportgeräte bekommen eine steuerfrei grüne Nummer, zugelassen und getüvt müssen sie dennoch sein!

Wenn Du mit dem Anhänger Pferde oder eine Kutsche transportierst ist beides ein Sportgerät. Erst z.B. der Transport eines zugelassenen Motorrads (Straßenzulassung widerspricht Sportgerät!) oder Omas Sofa ist dann Steuerhinterziehung!

Markus
 
blackbeauty

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Danke für den Hinweis :newlaugh:
Na dann, werde ich den Beamten mal löchern....
 
Dirty_harry

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@blackbeauty

Aus einem benachbarten Zulassungsbezirk kannst du das Fahrzeug mit dem alten ungestempelten Kennzeichen zum Zwecke der Überführung und Anmeldung(auch TÜV) fahren, wenn du eine Versicherungsbestätigung(Deckungskarte) hast. Diese Vorgehensweise steht auch auf der Deckungskarte drauf.

Gruß Harald
 
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