Anhängelast Wagoneer 1972

Diskutiere Anhängelast Wagoneer 1972 im Full Size Jeeps Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo zusammen, ich möchte einen Wagoneer aus 1972 kaufen, den ich u. A als Zugwagen für einen Bootsanhänger nutzen möchte. Bisher habe ich noch...

trofeo

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Hallo zusammen,

ich möchte einen Wagoneer aus 1972 kaufen, den ich u. A als Zugwagen für einen Bootsanhänger nutzen möchte.
Bisher habe ich noch keine verlässlichen Angaben über die zugelassene Anhängelast finden können.
Ich benötige ca. 2T für Hänger und Boot. Ist der Wag dafür zugelassen und wenn nicht,
kann man ihn auflasten?

Danke vorab für die Hilfe!

Grüße aus Köln, Uwe
 
V8Jeeper

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Hallo,

also ohne meckern wäre eine kurze Vorstellung nett, bevor du mit der "Tür ins Haus fällst" ;)

zu deiner Frage.............Anhängelast in dem Bereich sichelich kein Problem, würde sagen ohne blbbla 2800KG
drüber ist bestimmt auch noch machbar.........

aber warum willst du einen 72er Wagoneer mit Hänger quälen??? (nur so gemütlich 1 mal im Jahr für Urlaub oder wie?

hast du Foto von deinem evtl. neuen Jeep?
Motorisierung? 360er?

Gruß Ramon
 

trofeo

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Hallo Ramon,

danke für deine Antwort. Ich bin ein Jeep-Neuling, den Wagen, den ich im Auge habe, ist ein 1972er mit 360er-Maschine. Ich suche schon seit längerer Zeit einen klassischen Jeep aus den 60ern/70ern, der vom Stil her zu meinem alten Boot aus 1961 passt. Und da bleibt einzig und allein der Wagoneer. Im Netz habe ich bisher keine klaren Angaben gefunden, allerdings oft die Aussage, dass der alte Wagoneer nur eine geringe Last ziehen darf wegen der Bremsanlage.
Eine definitie Aussage, und das wäre z. B. ein Datenblatt des Herstellers oder eine Briefkopie, habe ich noch nicht gesehen. Das würde helfen.

Danke vorab, Uwe
 
steamship

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Das läuft im Prinzip immer auf Einzelabnahmen hinaus und hängt von vielen Faktoren ab, z.B. welche Kupplung soll verwendet werden, welcher TÜV imd welcher Prüfer, welche nachweise kannst du bringen etc..
Ist da eine zeitgenössiche europäische Kupplung verbaut, müsste es Unterlagen des Herstellers geben.
Ist es eine amerikanische, wird es immer schwer, den Nachweis zu führen.
Selbst wenn der es ein Dokument von Jeep dazu gibt, heißt das noch lange nicht,
dass der TÜV das akzeptiert und dass er die Anhängelast voll übernimmt oder überhaupt einträgt.

Gruss,
Gunnar
 
steamship

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Habe nochmal etwas recherchiert:
Im Teilekatalog bis 73 konnte ich nichts dazu finden.
Im 74er Teilekatalog tauchen eine Class 2 Kupplung und eine verstärkte Kupplung ohne Load-Angaben auf.
Ab 79 gibt es Class 1 (100kg/1000kg) , Class 2 (200kg/1750kg) und Class 3 (375kg/3500kg) jeweils Stützlast / Anhängelast.
Ist aber alles Makulatur, solange das oben gesagte gilt.

Gruss,
Gunnar
 
Rubi42

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Könntest Du nicht mit einer Kopie des Scheins beim TÜV nachfragen?
 

trofeo

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Hallo Gunnar, hallo Remo (seltener Name, außer hier und bei meinem Sohn (!) hört man ihn kaum),

danke für die Infos! Der Wagen, den ich im Kopf habe, kommt aus NL und hat keine Dokumente außer der dort geläufigen "Scheckkarte". Der Verkäufer hat immerhin Kumpels, die Wagoneers mit gleichem Baujahr und hoher eingetragener Anhängelast haben. Laut ihm ist die Eintragung bei Vorlage eines "Briefs" aus ident . Baujahr mit hoher Last dann nicht mehr kompliziert. Und der deutsche Staat akzeptiert die holländische Scheckkarte zur Ausgabe deutscher Papiere, wenn der Wagen eine gültige APK hat. Ob das im Einzelfall auch klappt, bleibt natürlich abzuwarten. Und die H-Kennzeichenprüfung steht auf einem anderen Blatt..

Grüße, Uwe
 
Rubi42

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Klingt anstrengend, aber machbar. Vielleicht findet sich eine Werkstatt, die sich mit dieser Art von Papierkram auskennt. Ich glaub ich würde da verzweifeln :p
Viel Erfolg auf jeden Fall, ich freu mich auf ein Bild von Deinem Boot hinter dem Wagoneer ;)
 
V8Jeeper

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Hallo Ramon,

danke für deine Antwort. Ich bin ein Jeep-Neuling, den Wagen, den ich im Auge habe, ist ein 1972er mit 360er-Maschine. Ich suche schon seit längerer Zeit einen klassischen Jeep aus den 60ern/70ern, der vom Stil her zu meinem alten Boot aus 1961 passt. Und da bleibt einzig und allein der Wagoneer. Im Netz habe ich bisher keine klaren Angaben gefunden, allerdings oft die Aussage, dass der alte Wagoneer nur eine geringe Last ziehen darf wegen der Bremsanlage.
Eine definitie Aussage, und das wäre z. B. ein Datenblatt des Herstellers oder eine Briefkopie, habe ich noch nicht gesehen. Das würde helfen.

Danke vorab, Uwe
Hallo Uwe,
kann dir nur sagen das wir in den 90gern 3 solche Jeeps hatten und an 2 war eine Ami-Kuplung dran was nach elektro Umbau für 2.8 T beim Tüv kein Problem war aber ist halt schon lange her und die Jepps damals leider verkauft wurden :a060:

Gruß Ramon
 

trofeo

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Nochmals danke an Alle. Ich habe gerade eine Anfrage an das STVA der Stadt Köln gestellt, ob sie den Wagen mit der Scheckkarte „einbürgern“. Nach EU-Recht muss das klappen. Bei meinem Besuchen im STVA hatte ich aber oft das Gefühl, nicht in der EU zu sein... ich halte euch auf dem Laufenden!
 
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Das Ganze ist natürlich nach EU-Recht möglich - theoretisch! Praktisch kann es an einer fehlenden Angabe in der Scheckkarte scheitern.

"Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. "

Und dann beginnt die Rennerei. Also Vorsicht mit solchen Verkäuferaussagen. Die "reparieren" in einem Verkaufsgespräch einen Getriebeschaden auch mit einem Ölwechsel. Insofern richtig, dass du die Zulassungsbehörde mit ins Boot holst. Hier ist der ganze Text zu finden.

Importfahrzeug Zulassung | DEKRA
.
 
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Um das Ganze geschmeidiger zu machen besorg dir ein Datenblatt vom Tüv Süd....was die "Einbürgerung" angeht....
 
WoodyKarl

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Habe ich alles durch! Das Problem ist nicht die Anhängelast eingetragen zu bekommen, sondern den Kupplungsträger selbst. Den gibt es nämlich nur in USA oder Mexico, natürlich ohne deutsche ABE und ohne Unterlagen für german TÜV. Da kriegen alle TÜV Prüfer Herzrythmusstörungen. Wenn er original ein Kupplung hatte, müsste diese ja auch eingetragen sein. Meiner hatte keine. Ich habe jetzt 2100 kg Anhängelast eingetragen, inkl. Prüfnummer des Kugelkopfes mit eu Nummer......nicht aber den Träger selbst, was noch niemanden interessiert hat. Diverse Unterlagen und Briefkopien kann ich beisteuern.....Jeep Wagoneer Limited Bj. 1980
 

trofeo

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Hallo Karl, danke für den Input. In den Niederlanden kann man die Anhängelast online anhand von identischen Fahrzeugen mit bereits eintragener Last eintragen lassen. Allerdings hilft das wahrscheinlich nichts beim deutschen TÜV. Es wird aber Mittel und Wege geben. Bei Problemen komme ich auf dich zurück!
 
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