Anhängelast - Anhängerkupplung

Diskutiere Anhängelast - Anhängerkupplung im Wrangler YJ Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Mahlzeit, beim Kauf meines YJ war eine US Kupplung mit 2" Receiver montiert, nicht eingetragen. Heute hatte ich mal die Muse und bin mit den...

a_v_s

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Mahlzeit,

beim Kauf meines YJ war eine US Kupplung mit 2" Receiver montiert, nicht eingetragen.

Heute hatte ich mal die Muse und bin mit den Unterlagen zu meinem eigentlich sehr kooperativen Dekra Mann.

1. Überraschung: Mit der US Kupplung hat er kein Problem, kostet ca. 300 für einen rechnerischen Nachweis der Festigkeit (lächerlich, weiß er auch ... ist aber so)
2. Überraschung: Das größerer Problem. Der YJ hat keine Anhängelast eingetragen weil Importmodell. Er benötigt eine Bestätigung vom Hersteller bzgl. der Anhängelast für exakt diese VIN. Grund: US und Europamodelle könnten sich theoretisch unterscheidend. Aus diesem Grund darf er nicht automatisch die europäische Anhängelast eintragen.

Ich bezweifle, dass ich von Fiat eine Bestätigung der Anhängelast für einen 30 Jahre alten Jeep aus dem Hause Daimler-Chrysler bekommen werde.

Das Anhängelastproblem hätte ich aber natürlich auch mit jeder europäischen Kupplung/Bock.

Irgendwelche Ideen?
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
Hm - rede mal mit dem Gutachter.
Bei mir gibt es im Fundus sicherlich den einen oder anderen Scan von Kfz-Dokumenten,
wo eine Anhängelast angegeben ist.
Von JEEP wird man nicht viel bekommen, denn soweit ich es beurteilen kann, gab es
damals noch nicht JEEP-Germany, sondern die Jeeps kamen über Freie Importeure
ins Land.

Nur mal laut darüber nachgedacht.
Im Zweifelsfall ... schick mir mal ein eMail => Bodo<ät>Cherokee-XJ.de

:wave:
Bodo
 
catmanjag

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Ich würde evtl. noch über die Brücke einer Zubehör-AHK gehen. Also mal im Netz graben was es da an Papieren gibt und wie die Zulassungsbedingungen aussehen. Angenommen Du findest eine AHK deren Papiere sich auf einen YJ als alleiniges Merkmal beziehen, ohne Motorisierung, ohne HSN und TSN - könntest Du diese montieren und mit den angegebenen Lasten nutzen. Diese Lastangaben wären dann auch auf deine AHK übertragbar....
 

a_v_s

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Das Problem ist, dass er ein Dokument will aus dem die Anhängelast exakt dieses Fahrzeugs (Fahrgestellnummer) zu entnehmen ist. Ich versuch mal mein Glück beim TÜV Süd. Dort ist die Karre auch eingebürgert worden. Kopie von einem 4.0l Fahrzeugschein mit eingetragener Anhängelast hab ich schon ... ist aber klarweise ein "anderes" Fahrzeug.
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
Nach dem zweiten Blick habe ich folgende Papiere gefunden:

EZ 92 | 131 KW | 750 kg & 1500 kg
EZ 93 | 131 KW | 750 kg & 1500 kg
 
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TheoYJ

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Bei Jeep wirst Du nichts kriegen. Zu meinen YJ-Zeiten hatte ich mal intensiv recherchiert und auch mit dem KBA Kontakt aufgenommen. Ergebnis war, dass Jeep den YJ niemals offiziell importiert hatte, es gibt vom deutschen Kraftfahrbundesamt KEINE Typgenehmigung für den YJ. Daher sind ALLE YJ in Deutschland Händler- oder Privatimporte, und haben ihre Betriebserlaubnis durch Einzelabnahmen erhalten. Es gibt also keine "europäischen" YJ, das sind alle ab Werk Amis - erkennbar sind diese Einzelabnahmen an der Schlüsselnummer "0000" im Fahrzeugbrief.

Der TÜV Rheinland hatte 1995 ein Mustergutachten für Einzelabnahmen von Jeep YJ erstellt, dass dann Grundlage für alle Einzelzulassungen von Jeep YJ nach 1995 war. Dieses Mustergutachten hatte die Nr. 55270287-02 vom 09.10.1995. Vielleicht kann Dein Prüfer ja damit arbeiten. Wobei dessen Gültigkeit (nach 10 Jahren) auch schon 2005 abgelaufen ist. Aber als Anhaltspunkt sollte es reichen. Ich weiß aber leider auch nicht was da an Anhängelasten drinstehen.

Mein YJ hatte auch eine Anhängelast von ungebremst 750 kg, und gebremst 1500 kg eingetragen.....
 

a_v_s

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Heute hab ich einen versprochen Rückruf vom TÜV Süd erhalten. Selbes Ergebnis. Sie brauchen für die Fahrgestellnummer ein Dokument von Jeep (Fiat). Fiat Kundenservice hat mich an den Fiathändler verwiesen. Ich glaub ich lege die Sache zu den Akten. Für "besser haben als brauchen" ist es den Aufwand definitiv nicht wert. Deutschland wie es leibt und lebt!
 
Todi

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[...]Ich glaub ich lege die Sache zu den Akten. [...]
Hast du mal beim Pauli angerufen? So weit ist ja der Weg von Dachau nach Buchloe jetzt nicht... ;)
 
JANUS

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Das Problem kommt mir bekannt vor. Ob du den Service von FIAT oder JEEP anschreibst - es antwortet immer die gleiche Dame. Leider hat sie weder Bock auf das Anliegen, noch Ahnung das Begehren zu begreifen. FIAT schiebt es auf den örtlichen Händler (ruft sogar aus Italien an). Der Händler kann nicht helfen, weil nichts im System, schiebt es auf FIAT....

TÜV schiebt auch alles vor sich her, immer sollen es andere Stellen richten.... Boah - dieses Land schafft sich ab - schon bei einem so kleinen Problem.

Ich habe jetzt einen, auf besonderes Anraten, anderen Weg eingeschlagen. Der Gegenspieler meint - kennen wir und lösen wir.
Ich bin gespannt und werde sofort berichten bei Erfolg.
 
JANUS

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Ich bin ja noch eine Antwort schuldig - daher hier wie versprochen...
Leider verfügte mein Japan-Import über keine Eintragung einer Anhängelast.

Auch wenn die nun erfolgte Lösung von unsprünglichen Plan abwich, zählt das Ende.

1. Es gibt wohl zusätzlich die Möglichkeit, eine für den YJ zugelassene AHK (mit ABE) zu erwerben - dann sollte der Eintrag der fehlenden Anhängerlast aus der ABE übernommen kein Problem sein. Ich befürchte allerdings, dass es bei "ausgenullten" Importfahrzeugen mit Hindernissen versehen ist.

2. Ich habe das Problem über eine "Datenanfrage über Anhängerlast" bei verschiedenen Prüforgansisationen (DEKRA, TÜV-Süd, TÜV-Nord, ....) gelöst.

TÜV-NORD bietet eine Bestätigung über 907kg gebremst und 450kg ungebremst (bei zulässiger Zuggesamtmasse von 2742kg).

DEKRA bietet eine Bestätigung über 1500kg gebremst und 450kg ungebremst, Stützlast 75Kg.

Ich habe mich für die DEKRA entschieden, auch wenn der Preis 50€ über der des TÜV-NORD lag.
Bekommen habe ich einen "Fahrzeugidentnummerbezogenen Nachweiß Anhängelast". Mit dem Schreiben werde ich zur Prüfstelle, die ein Schreiben für die Änderung der Fz-Papiere in der Zulassungsstelle ausstellen. Fahrzeug braucht nicht vorgeführt zu werden.

Zugegeben ein Weg mit einem Preis (insgesamt werden es wohl ca. 250€), jedoch nach einem Jahr Mühen auch der einzige für mich. Hersteller und Händler halfen nicht (es soll allerdings eine Hand voll Prüfer in Deutschland geben, die solche Eintragungen per Handauflegen durchführen - ich kenne keinen...).

Allen ein schönes Wochenende.
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... das JF.de ist wirklich eine klasse Fundgrube :up:
Offensichtlich weiß ich oft selbst nicht, was ich schon verbrochen habe :angel:
<LINK>
Den Link habe ich zwecks der Vollständigkeit angehängt :wave: Bodo
 
JANUS

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Diese uralten, von mir liebevoll als Laber-link bezeichneten, Gerederunden haben mir leider nicht geholfen.
Und sie werden m.M. auch niemanden bei der Problemlösung helfen, der KEINE ANHÄNGERLAST in seinen Papieren eingetragen hat.
Genau das aber ist nämlich die Schwierigkeit im Jahre 2023.
 
Bodo XJ

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Diese uralten, von mir liebevoll als Laber-link bezeichneten, Gerederunden haben mir leider nicht geholfen. Und sie werden m.M. auch niemanden bei der Problemlösung helfen, der KEINE ANHÄNGERLAST in seinen Papieren eingetragen hat. Genau das aber ist nämlich die Schwierigkeit im Jahre 2023.
:hmmm: ... aus diesem Posting lese ich eine Art Vorwurf!
Gefühlt könnte hier eine falsche Art der Erwartungshaltung bestehen :unsure:

Man muss schon ein bisschen selbst mit- und nacharbeiten
Denn unter uns - von uns kann keiner etwas dafür, dass man vergessen hat, bei Deinem
Japan-Import einen Wert für die AHK einzutragen.
Daher sind wir die falsche Adresse für jede Art des 'Gemaule'.

Allgemein - denkst Du eigentlich, wir fahren zum TÜV und unsere Umbauten werden so
einfach durchgewunken?

Nur mal meine Cherokees als Beispiel … bei diesen Jeeps wird regelmäßig etwas modifiziert.
Unter anderem haben 2 meiner Jeeps eine 4-Scheiben-Bremsanlage – selbstredend legalisiert.
Der 3. Jeep wird dieses Frühjahr folgen.
Ein allgemeingültiges Gutachten gibt es dafür nicht – das ist aber kein Hindernis.

Mal grundsätzlich – die eine oder andere TÜV-Stelle winkt ab, wenn sie nur meine Jeeps sehen.
Da ist das 'NoGo' schon beschlossen, bevor sie meine beigelegten Unterlagen seriös geprüft,
technisch verstanden, eigentlich noch bevor sie die Docs überhaupt komplett gelesen haben.
Ich kann da niemanden zwingen, subjektiv fehlt es an Kompetenz oder Wille …
… also kontaktiere ich einen anderen Sachverständigen/Gutachter.

Nach meiner Glaskugel liegt es daher schon ein bisschen an Dir selbst, Deiner Argumentation
oder Deiner technischen Dokumentation bezüglich Deinem Anliegen.
Letztendlich ist es heute nicht anders als vor 10 Jahren :coolman:
  • Ein Gutachter braucht die entsprechende fachliche Kompetenz.
  • Ein Gutachter braucht die entsprechende Motivation.
  • Der Gutachter braucht die Möglichkeit, sich selbst in der Thematik kompetent zu machen.
  • Der Aufwand muss für den Gutachter vertretbar sein.
  • Die interne Dokumentation muss für den Gutachter vertretbar sein.
  • Die technischen Zusammenhänge müssen für den Gutachter easy nachvollziehbar sein.
  • Man sollte selbst als wenig arrogant und gut erzogen auftreten.
  • Rechtzeitige Vorfühlen und vorsichtige Nachfragen sollte auch hilfreich sein.
Denn so ein Sachverständiger muss wenig legalisieren, kann aber viel möglich machen,
wenn der Kunde 'entsprechend mitarbeitet'.

Rückblickend - mein Jeep wurden bereits vor 2010 'nachgebaut' und letztendlich hat der
Gutachter teilweise abgewunken. Damals wurde auch gemault ‚Gefälligkeitsgutachten‘!
Alles quatsch – auch nach 2020 habe ich wieder so einen Umbau legalisiert.
Allerdings nicht bei der lokalen Prüfstelle - fürs AUS reichte ein Blick auf die Rädergröße.
Meine übrigen Unterlagen wurden schnell überflogen, keine 10% gelesen und ich wurde
nach Hause geschickt.

Für einen anderen Jeep brauchte ich ein halterbezogenes Gutachten.
Die lokale Prüfstelle hat sofort abgewunken … „machen wir nicht“.
Man sah sich nicht in der Lage – o.k. .
30 km in die andere Richtung habe ich mein Anliegen thematisiert, Termin gemacht und
mein Anliegen wurde reibungslos bearbeitet. Dort hat man kein Problem gesehen.

Zu Deinem YJ – für mich ist es völlig unerheblich, ob dort bereits eine Anhängelast
eingetragen ist. Für Deutschland musste die Anhängelast grundsätzlich nachgetragen
werden, weil alle diese Jeeps über freie Importeure nach Deutschland gekommen sind.
Zu dieser Anforderung gibt es ein betreffendes TÜV-Gutachten, das der Hersteller Deines
Jeeps nachträglich in Auftrag gegeben hat (evtl. wegen diesen freien Importen).
Da kann man mir nicht schlüssig erklären, warum man auf Basis dieses Gutachtens
keine Anhängelast eintragen kann.
Es kann sein, dass ein Sachverständiger der DEKRA das nicht kann, aber ein Mitarbeiter
des TÜV kann sogar diese Daten in seiner Datenbank nachschauen (wenn er mein Docs
anzweifelt) und das Anliegen im Sinne des Kunden bearbeiten.
Es ist alles da ... es muss nur einer wollen.

Mit vorstehenden Zeilen wollte ich Dir nicht persönlich zu nahe treten.
Nur wenn ich immer nach den Worten meiner lokalen Gutachter verfahren wäre,
hätte keiner meiner XJs die aktuelle Ausbaustufe je erreichen können.
Seit 2 Jahrzehnten sind alle Umbauten von offiziellen TÜV-Gutachtern legalisiert
worden ... nur ich musste die technische Dokumentation regelmäßig mitbringen.
Denn woher soll es der Onkel Gutachter wissen, wenn nur alle 10 Jahre bei ihm
einer mit so ungewöhnlichen Anforderungen auftaucht.
Kein Vorwurf an dieser Stelle …
… die Herren können nur beurteilen, soweit ihr Wissen reicht.
Alles, was darüber hinausreicht, wird abgelehnt - das halte ich für normal.
Da die grundsätzliche Challenge so umfangreich ist, muss man sich als Kunde oft
selbst um die entsprechende technische Dokumentation kümmern.
Soweit meine Erfahrung!

Nur zur Klarstellung - ich will weder SchlauBi sein, noch habe ich alle meine Vorstellungen
ausnahmslos umsetzen können. Ich fahre auch mal 200 km zum Gutachter und bin auch
schon mal 300 km zu einer Werkstatt angereist.
Nur ohne das KnowHow dieser Community hätte ich seit mind. 15 Jahren ein anderes Kfz.
Für JEEP ist es die kompetente Plattform im deutschen WWW - ein echter Glücksfall.

nix-für-ungut
:wave:
Bodo
 
Zuletzt bearbeitet:
FLSTF

FLSTF

Spänemacher
Mitglied seit
01.09.2021
Beiträge
1.896
Danke
2.880
Standort
Unterallgäu
Fahrzeug
CJ7
YJ 4.0 "Das grüne Elend "
die gleichen Erfahrungen gemacht.... man muss (sollte/kann) es so sehen: Kein Prüfer riskiert seinen Job, um einem nen Gefallen zu tun. Vernünftig dokumentiert, besprochen ist vieles machbar. Nicht mit jedem. Aber machbar.
Bremsumbau bei der Harley.... offizielle Prospekte mitgenommen, Projekt besprochen und dann mit nem A4 Ordner mit Rechnungen, Gutachten, Prospekten etc beim TÜV aufgeschlagen.
Und schon hat die Fat Boy ne Bremsanlage einer Roadtrain...
War aber auch ein Prüfer, der fast nur Einzelabnahmen macht.
Der hat Bock auf sowas. Und er war so weit oben, das ihm keiner der lieben Kollegen ans Bein p...n konnte.
 
JANUS

JANUS

Member
Mitglied seit
24.02.2021
Beiträge
39
Danke
22
adhuc etiam:

Natürlich möchte ich auch noch, um dem Ersteller des Themas oder Leidensgenossen direkt zu helfen, neben der schon beigetragenen DEKRA-Ansprechstelle gleiches für die Stelle des TÜV erledigen:

datenanfrage@tuev-nord.de

Danach werde ich den Wildträger anbringen und hoffen morgen Jagdglück zu haben.
 
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Anhängelast - Anhängerkupplung

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