Gerd
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was die exportklausel angeht: da kann im vertrag stehen was will, sobald ein händler ein gebrauchtwagen verkauft an privat isser in der pflicht. da gibbet kein wenn und aber. is gesetz.
die 4400 glaube ich schon, ein wunder das das FW so langegehalten hatich glaub da eher hinter die 4400 gehört noch ne Null
und der Jeep hat nie en TÜV gesehen.
Zum Glück wußte das Niemand, als mein magnum per KLR auf D3 umgeschlüsselt wurdeKaltlaufregler werden fahrzeugspeziefisch entwickelt
Falsch, sobald etwas in den Brief eingetragen wurde ist es auch legal.ändert aber nix dran dass es illegal is und schützt auch später nicht vor ner Strafe.