An die CJ-Spezialisten,Hilfe bei TÜV

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Unicorn

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Halllo an alle CJ-Profis :wave:
Ein Freund von mir fährt einen 86er CJ7,mit ursprünglich
6-Zylinder.
Letztes Jahr wurde das Fahrzeug auf 4,2 L. V8 umgebaut
nachdem 2 (erfahrene) Jeep-Schrauber versichert hatten:
Eintragung wäre problemlos,da Original Motor !!
Was aber alle Parteien übersehen haben war,das bei dem
6er Motor ein KAT verbaut und eingetragen war. :no:
Nun weigert sich bisher jeder Prüfer,einen eingetragenen KAT
wieder auszutragen.

Sieht jemand von Euch einen Weg,dieses Problem zu lösen ???

Für Ideen und Tips wäre ich (und natürlich auch mein Freund)
wirklich sehr dankbar !!!

Jeeper-Grüße
Willy
 
Uuuups, Sorry
:banghead:
4,9 L natürlich !!
 
Ähhh - können wir vielleicht noch hochhandeln auf 5,9? Vergaser?
 
Wieso hochhandeln. Der 4,9 Liter (AMC 304 cui) war Originalmotor beim CJ 7.
 
Jepp !
Ist der 4,9er mit Edelbrock-Spinne und Vergaser !

Gruß Willy
 
normalerweise geht das schon den V8 einzutragen,da der Motor original auch verbaut war, aber es gibt da auch die Regelung , das sich die Schadstoffklasse nicht verschlechtern darf
wenn da also ein G-Kat eingetragen ist wird es wohl schwer werden
 
Ich habe eine Auspuffanlage für den TÜV gebaut
und tausche die einfach.
Ist nur so eine Idee :angel:

Gruß
Willi
 
ja ja..... erfahrene Jeep Schrauber :rofl:

mich wundert nur das der Prüfer "NUR" wegen dem KAT meckert :jester:

also einen " G-KAT " hat nen CJ schon mal garnicht sondern einen ungeregelten KAT, er hat die schlechteste Abgasnorm zu erfüllen...... also wenn der Prüfer einen KAT haben möchte sprech das mit ihm durch ob er mit einer KAT-Nachrüstung und Nachweis durch eine neue AU zufrieden ist
 
Also den 304er gabs nur bis ungefähr 1982/83, danach im CJ nicht mehr.
Da CJ mit dem damalige Kat in den meisten Fällen eh nicht vom TÜV als schadstoffarm eingestuft wurde, kann er sich ja eigentlich kaum verschlechtern.
Würd den 304er bei nem anderen TÜV eintragen lassen, fertig!

Vel Erfolg
Carsten
 
also einen " G-KAT " hat nen CJ schon mal garnicht sondern einen ungeregelten KAT, er hat die schlechteste Abgasnorm zu erfüllen......
:no:
Also mein CJ "hatte" original einen geregelten KAT.Elek.2bbl Carter Vergaser m. Lambdasteuerung und ECM(Emmission Contol Modul)
Würde mich auch interessieren ob ein Downgrade möglich ist da im 86er der Kat ja auf freiwilliger Basis war,Allerdings gabs eine
Steuerbegünstigung damals.Nach der anstehenden Vorführung weiss ich mehr :jester:
gruss :wave:
Docker
 
Also bei meinem 85CJ mit 258er gabs 1990 keine Steuerbegünstigung, wurd damals trotz geregeltem Kat und allem Gedöns als "schmutzig" eingestuft, hab daraufhin den ganzen Kram ausgebaut, CJ zum LKW umgetüvt und fertig.
War ja damals problemlos möglich.

Is den bei dem oben beschriebenen 86er eine niedrigere Schadstoffklasse eingetragen?
Prüft doch mal in ner freien Werkstatt bei ner AU ob er als 304er nicht die benötigten Werte erreicht, falls ja is es doch ok.
Falls nicht, also falls die freundliche Werkstatt dann 2x nen anderen Wagen messen sollte....
Baut in die V8 Auspuffanlage halt 2 Kats, wenigstens von der Form.

Viel Erfolg
Carsten
 
Denke mal hier gibts einen Länderübergreifenden Unterschied.
Hier in Ö.gibts mit G-KAT eine weisse Plakete und muss demnach
schadstoffärmer sein.Wie hoch die geforderten Grenzwerte sein sollen
hab ich noch nicht in Erfahrung gebracht.Wenn ich ihn am Tester angestöpselt
hab weiss zumindest mal einen Istwert und wenn alle Stricke reissen kann ich
alles( G-KAT mässig) auf Originalzustand rückbauen mit zufriedenstellender
Funktion. :angryfire:
Ohne KAT gäbe es eine grüne Plakete wobei diese mit einer 25%igen
Strafsteuer belegt wird. :jester: und auch nur dann wenn ein Downgrade möglich ist.
Es bleibt also spannend :Smilie048:
gruss :wave:
Docker
 
Hallo @ all !
Also,der vorherige Motor hatte tatsächlich einen G-KAT !
Dies ist warscheinlich auch der Grund, warum die Prüfer
eine Eintragung ablehnen.

Mit 2 KAT-Atrappen zum TÜV zu fahren,würde sicher sehr zur
Erheiterung der Prüfer beitragen. :jester:
Die nächste Idee wäre nun :
Rahmen mit Brief von einem CJ 7 mit eingetragenem V8 kaufen
und den ganzen restlichen Plunder umbauen. :welder:

Hätte jemand von Euch eine Quelle für sowas ???

Schönen Feiertag wünscht: Willy
 
Moin ,

also hast mich nicht ganz verstanden,
sollst AU vorher bei ner anderen, vorzugsweise befreundeten Werkstatt machen,
DANN zum Tüv und ob der Kat funktioniert kann kein Prüfer der Welt feststellen,
da Du ja schon ne AU hast!
Bist nicht verpflichtet AU beim TÜV zu machen!!


Carsten
 
Moin ,

also hast mich nicht ganz verstanden,
sollst AU vorher bei ner anderen, vorzugsweise befreundeten Werkstatt machen,
DANN zum Tüv und ob der Kat funktioniert kann kein Prüfer der Welt feststellen,
da Du ja schon ne AU hast!
Bist nicht verpflichtet AU beim TÜV zu machen!!


Carsten

Hi,
nur so am Rande, die AU ist mittlerweile Bestandteil der HU, da wird sich wohl kaum ein Prüfer vorführen lassen......
Grüße
Michael
 
Falsch Micha, Du bist NICHT verpflichtet die AU beim TÜV zu machen,
zeitnah bei ner anderen Werkstatt is weiterhin möglich,
mußt dann allerdings innerhalb von 14Tagen oder so zum TÜV.

Hab ich im Herbst genau so bei meinem CJ gemacht, erst zur Werkstatt wegen AU,
Tag später zum TÜV.


Carsten
 
Moin Männers !
Wir laufen momentan am Sinn dieses Trööts vorbei !
Es geht doch primär nicht um eine AU,sondern um die
Eintragung des V8,ohne die eine AU und HU garnicht
erst möglich sind.
Ich danke Euch trotzdem für Eure Beteiligung und hoffe,
das doch noch jemand den rettenden Einfall hat !

Grüße Willy
 
Das Problem ist, dass eine Eintragung der Antriebsform nie mit einer Verschlechterung des Immissionsverhaltens
einhergehen darf! Das heist man müßte den amc304 auf Euro 1 hochrüsten, da der sch... 86er ja mit Euro 1 wegen
der Californischen Gesetze ausgeliefert wurde. Austragen des Kat beim 86er geht übrigens auch nicht, weil wieder eine
Verschlechterung die nicht zulässig ist! Das ist leider mal wieder eine typisch deutsche Paragraphenfalle, mit 85er oder
86er ohne Kat Eintrag alles Null Problem, den vom Prinzip haben Deine 2 (erfahrene) Jeep-Schrauber natürlich völlig
recht!
 
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Thema: An die CJ-Spezialisten,Hilfe bei TÜV

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