Kalle
Member
Threadstarter
Oslo (rpo). Alkohol und Zigaretten sind einfach eine unglückselige Kombination. Das wurde einem Norweger mit einem eigentlich völlig unschuldigen Verlangen nach diesen Genussmitteln unerwartet deutlich.
Jarle Torgeir Kjörren wurde am Donnerstag zu 15 Tagen Gefängnis auf Bewährung und einer Strafe von 20.000 Kronen (2541 Euro) verurteilt, außerdem muss er seinen Führerschein für ein Jahr abgeben. Und das, weil er in seinem Wagen versehentlich zwei Meter weit gerollt war.
Kjörren hatte sich nach Überzeugung der Richter mit 1,8 Gramm Alkohol im Blut in sein Auto gesetzt, um im Handschuhfach nach Zigaretten zu suchen. Dabei hatte er den Schlüssel ins Zündschloss gesteckt, weil er Licht brauchte. Versehentlich löste sich die Handbremse, und der Wagen rollte "eineinhalb oder zwei Meter" nach vorne, hieß es im Urteil. Nach geltendem Verkehrsrecht habe der betrunkene Fahrer am Steuer gesessen.
Norwegen geht bei Trunkenheit am Steuer hart vor; erlaubt sind nur 0,2 Promille. Das Oberste Gericht blieb mit seinem an deutschen Verhältnissen gemessen harten Urteil damit immerhin hinter der von der Anklage geforderten Strafe von zwei Jahren Führerscheinentzug. Der 46-Jährige habe "versehentlich" gegen das Verkehrsrecht verstoßen und niemanden in Gefahr gebracht, begründete das Gericht sein milderes Urteil.
Jarle Torgeir Kjörren wurde am Donnerstag zu 15 Tagen Gefängnis auf Bewährung und einer Strafe von 20.000 Kronen (2541 Euro) verurteilt, außerdem muss er seinen Führerschein für ein Jahr abgeben. Und das, weil er in seinem Wagen versehentlich zwei Meter weit gerollt war.
Kjörren hatte sich nach Überzeugung der Richter mit 1,8 Gramm Alkohol im Blut in sein Auto gesetzt, um im Handschuhfach nach Zigaretten zu suchen. Dabei hatte er den Schlüssel ins Zündschloss gesteckt, weil er Licht brauchte. Versehentlich löste sich die Handbremse, und der Wagen rollte "eineinhalb oder zwei Meter" nach vorne, hieß es im Urteil. Nach geltendem Verkehrsrecht habe der betrunkene Fahrer am Steuer gesessen.
Norwegen geht bei Trunkenheit am Steuer hart vor; erlaubt sind nur 0,2 Promille. Das Oberste Gericht blieb mit seinem an deutschen Verhältnissen gemessen harten Urteil damit immerhin hinter der von der Anklage geforderten Strafe von zwei Jahren Führerscheinentzug. Der 46-Jährige habe "versehentlich" gegen das Verkehrsrecht verstoßen und niemanden in Gefahr gebracht, begründete das Gericht sein milderes Urteil.