Ärger mit Suzuki

Diskutiere Ärger mit Suzuki im Treffpunkt Forum im Bereich Allgemeines; Moin Leute! Meine Frau hat zugeschlagen und sich vor zwei Wochen spontan für einen Suzuki Jimny entschieden. Es war ein ziemlicher Glücksfall...
Leberwurstbrot

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Moin Leute!
Meine Frau hat zugeschlagen und sich vor zwei Wochen spontan für einen Suzuki Jimny entschieden. Es war ein ziemlicher Glücksfall, denn die Dosen sind regulär gar nicht bestellbar, die Autohäuser bekommen sie spontan zugewiesen. Als wir beim Suzuki Händler waren, kamen gerade zwei Fahrzeuge frisch rein, und sie hat sofort einen Kaufvertrag unterschrieben. Das Angebot lag etwa 5% unter dem Preis von der offiziellen Suzuki Website.
Zwei Tage später teilte uns der Verkäufer in einem Telefonat mit, das es eine Preiserhöhung gab, welche aber noch nicht im System vermerkt war. Er meinte er müsse es klären, und seit dem warten wir vergeblich auf eine weitere Auskunft. Der neue Preis wäre dann etwa 5% höher, als auf der Herstellerseite steht.

Wie schätzt ihr die Situation ein? Nach meiner Meinung gilt für uns der Preis im Vertrag.
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
 
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MoabUnlimited

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Wenn Ihr den Wagen unbedingt wollt, handeln.
Die nächsten Inspektionen, ggf. Winterreifen oder sowas im Gegenwert aushandeln.
Da haben die Händler Spielraum.

Eine kurze Anfrage bei Suzuki über eine offizielle Preisanhebung wäre es mir aber wert.
Wäre nicht der erste Händler der hier den Importeur/Hersteller vorschiebt um seine Marge zu heben.

Einem Bekannten ist es bei BMW übrigens ähnliches widerfahren.
Ein Ausstattungsmerkmal, was ursprünglich kaufentscheidend war, wurde gestrichen und der Fahrzeugpreis zusätzlich noch angehoben.
Kommentar: sie können ja vom Kaufvertrag zurücktreten.
Kundenfreundlichkeit???

Servus
Rainer
 
PlayfulBird

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Würde zuerst mit Anwalt und Co, Rechtsschutz, Verbraucherberatungsstelle etc. reden.
Auf jeden Fall das Gespräch mit dem Käufer suchen und darauf hinweisen, dass ihr ja eigentlich einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen habt.
ABER
Es kommt ein bisschen auf den genauen Inhalt des Vertrages an und ob der so gültig ist.
Theoretisch darf er das nicht ohne weiteres, besonders wenn der Fixpreis so da steht.
Es gibt Klauseln die so ein Spiel zulassen, aber soweit ich weiß nur bei gewissen längeren Lieferzeiten. (da bin ich mir aber unsicher)

Des Weiteren hat Rainer schon was geschrieben, was mir auch schon passiert ist. Kommentar: Sie können ja vom Kaufvertrag zurücktreten. (Was auch nicht immer so ganz ohne alles geht, aber bei der Änderung wie geschildert 15% Mehrpreis? eigentlich ein zulässiger Grund ist)

Eigentlich müsst ihr euch auch überlegen ob ihr das alles so wollt. War es angedacht den Wagen dann auch immer zu dem Händler für Service und Co zu bringen? Würde eventuell unangenehm sein.
 
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Blueblack

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In meiner aktiven Zeit als Verkäufer (bis 2012) war es so, daß ein Kaufvertrag erst mit der vom AH innerhalb von 6 Wochen nach Unterschrift auf Fahrzeugbestellung zu erstellenden Auftragsbestätigung gültig wird. Sollte auch auf der Rückseite bzw. Anlagen zur Fahrzeugbestellung stehen. Siehe auch hier:

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=19&art=6&find=Autokauf_Bestellung
 
Leberwurstbrot

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Wir möchten das Auto unbedingt, gerade weil es so schwer zu bekommen ist. Es gibt sie zwar bei Autoscout oder so, aber dann mal locker 20-30% über Listenpreis. Uns ärgert das hinhalten und das es keine klare Aussage gibt, denn alles was wir haben ist das Telefonat. Es hieß ja auch das Auto wär auf dem Transporter und trifft unmittelbar beim Händer ein. Das wird aber auch immer verschoben und klingt inzwischen nach Verzögerungstaktik.
 
CarstenM

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Ist das Fahrzeug schon beim Händler vor Ort, oder ist es noch unterwegs?
Wenn es schon da ist gekauft wie gesehen, das ist ja keine Bestellung nach meinem Verständnis. Wenn es noch auf der Reise ist, ist es eine (Vor-)Bestellung?!

Guckt den Vertrag nochmal durch… wenn das FZ schon da steht hätte ich z.B. die VIN in den Kaufvertrag genommen damit ich genau das Auto bekomme und nicht ein Auto nach Konfig XY…
 

Blueblack

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Daß der Händler nur bedingt aussagefähig zum genauen Liefertermin ist kenne ich vom Kauf des Suzuki meiner Frau. Der Händler sieht im Computersystem nur dass das Auto auf dem Transport (i.d.R. Schiff) ist. Dann geht das Auto zu einer Fa. in Bremerhaven zur Entkonservierung/Aufrüsten und dann auf den LKW-Transport. Der muss auch nicht direkt zu deinem Händler fahren, da wird dann vom Transporteur „gesammelt„ bis er nen Hängerzug in deine Richtung voll hat. Das alles ist vom Händler nicht zu beeinflussen.
Und nein @CarstenM das läuft m.M.n. so nicht wie Du sagst. Ich habe 18 Jahre im Beruf gearbeitet und kenne es nur so wie beschrieben. Auch bei physisch vorhandenen Lagerwagen…

Noch eine Anmerkung: bei VW/AUDI wurden die Fahrzeuge ca. 1 Woche vor Transport an den Händler fakturiert, d.h. Händler-EK, Marge und UPE stehen absolut fest, das kann bei Suzuki anders sein…wer weiß das schon. Auf alle Fälle seltsam das Verhalten des Verkäufers.
 
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Leberwurstbrot

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Das Auto war laut Auskunft des Verkäufers auf dem Transportweg zum Autohaus, und im Kaufvertrag steht auch die Fahrgestellnummer. Also ist im Vertrag das Auto eindeutig zugewiesen und muss nicht bestellt werden.
 
Leberwurstbrot

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@Blueblack
Danke für den Link!
Dort steht, sofern der Verkäufer nicht vertretungsbefugt ist, müsse die Geschäftsführung noch unterschrieben. Ob er das ist kann ich leider nicht sagen. Aber im Vertrag steht davon jedenfalls nichts.
 

Blueblack

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Der Verkäufer ist i.a.R. nicht vertretungsbefugt, die Auftragsbestätigung wird von der Disposition geschrieben und i.A. unterschrieben.
Im Kaufvertrag wirst Du dazu nichts finden weil es auch in den AGB festgeschrieben ist. Einfach mal warten bis eine finale Info kommt und dann wie von @MoabUnlimited erwähnt in die Diskussion über Zulagen gehen. Je nach Größe des AH wird es auch nen Verkaufsleiter geben, de darf mehr entscheiden als der Verkäufer…
Gerade mal auf die Schnelle gegoogelt, die letzte Preisrunde bei Suzuki trat zum 01.03.23 in Kraft, soweit ich das überblicke…
 
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Leberwurstbrot

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Also ist es so, das dieser Kaufvertrag mit Stempel und Unterschrift absolut wertlos für uns ist, weil der Verkäufer gar nicht befugt ist mit uns einen verbindlichen Vertrag zu machen? Krass!
 
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Also ist es so, das dieser Kaufvertrag mit Stempel und Unterschrift absolut wertlos für uns ist, weil der Verkäufer gar nicht befugt ist mit uns einen verbindlichen Vertrag zu machen? Krass!
Kann aber muss nicht... am besten mal jemanden drüberschauen lassen und vielleicht, wie Rainer es meint, kann man ja was aushandeln
 
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Das mit dem „Kaufvertrag“ ist beabsichtigt kein „echter“ Kaufvertrag, idR ist es eine „Verbindliche Fahrzeugbestellung“ … verbindlich für den Käufer - und in den AGB steht dann der Rest. Wenn die den Deal nicht wollen - lassen sie dich kalt stehen, idR ist das Recht auf deren Seite. Habe ich in meinem ehemaligen Job oft genug erlebt - MB macht das genauso.
Wenn es ein renommierter Händler ist, würde ich das Gespräch mit dem Chef suchen. Meist sind Suzuki Händler ja kleinere Inhabergeführte Betriebe- von daher würde ich zum Schmitt gehen und nicht zum Schmittchen. Vielleicht lässt es sich so für beide Seiten akzeptabel lösen.

Viel Erfolg und Gruß

Heiko
 
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Hast du denn eine Anzahlung gemacht oder nur die Bestellung unterschrieben??
 
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Wenn das Auto da nicht steht und gleich mitgenommen wird, lässt sich der Händler selbstverständlich die Möglichkeit offen, mit irgendeiner Ausrede das Fahrzeug doch noch zu 15 oder 20 % über Listenpreis an jemand anderen zu verkaufen, wenn sich die Möglichkeit ergibt. Der Vertrag, egal wie er genannt wird, lässt da bestimmt eine Möglichkeit offen - und wenn nichts anderes hilft, dann eben eine Preiserhöhung im entsprechenden Rahmen. Entweder zahlt der ursprüngliche Käufer, oder er tritt zurück und der Überbietende kriegt den Wagen.
 

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Gerade die Jimnys sind aktuell mehr wie Gold wert. Für sofort verfügbare werden inzwischen Traumpreise bezahlt. Ich würd ihn in eurem Fall auch mit 5% Aufpreis nehmen.
 
tom58

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Ich habe meinen Jimny in Spanien nach 2 Jahren Nutzung für 28.000 Euro verkauft. An einen Händler. Neu hat er mich 22tsd gekostet.
Wer das Auto will muss tief in die Tasche greifen. Und 30 tsd oder mehr ist das Auto sicher nicht wert. Auf einer Insel ein tolles Fahrzeug, aber in Deutschland höchstens als 2. Wagen
 
Leberwurstbrot

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@tom58 Nee, eine Anzahlung haben wir nicht gemacht, weil der Wagen ja sehr kurzfristig an uns übergeben werden sollte.

Wir kennen die Preise, und ehrlich gesagt waren wir überrscht das es so "billig" sein sollte. Unter normalen Umständen sind 5% Nachlass zum Listenpreis ja durchaus üblich. Deswegen haben wir ja auch ohne zu zögern unterschrieben. Meine Frau ist total verliebt in den Kleinen, und ich mag ihn auch. Wäre echt schade wenn es nicht klappt. Bei einem Spontankauf muss so eine Summe ja auch noch ins Budget passen.
 
Leberwurstbrot

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So, Rückmeldung: Wir haben den Jimny zum vereinbarten Preis bekommen. Das Autohaus hat sich dazu bereit erklärt um nicht „Das Gesicht zu verlieren“. Letztendlich muss man sagen das wir verdammt viel Glück hatten: Zufällig genau dann vor Ort gewesen als gerade zwei Fahrzeuge zugeteilt wurden, und am Tag der Preiserhöhungen noch den alten günstigeren Preis bekommen. Heute direkt beim Reifenhändler die bestellten BF Goodrich aufziehen lassen, Frau ist glücklich, und die Reise mit Umbau ist noch lange nicht vorbei :)


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