Hi Jungs – ich versuche es mal anders herum:
Fakt-1:
Kraftfahrzeuge und Anhänger werden nach den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft in die diverse Klassen eingeteilt, z.B. Klasse M1 .
Definition von Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).
Fakt-2:
Definition eines Geländefahrzeugs aus Anhang II der Richtlinie 92/53/EWG:
4.1. [...] Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig
angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;
und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
- Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
- Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen
Meine subjektiv Schlussfolgerung:
1) Das Fahrzeug 'Cherokee XJ' entspricht einem Fahrzeug der Klasse M1.
2) Das Fahrzeug 'Cherokee XJ'
gilt als Geländefahrzeug, weil es als Fahrzeug der Klasse M1 die notwendigen Anforderungen erfüllt.
Nach meinem Rechtsverständnis ergibt sich aus obigen Punkten nicht, dass das Fahrzeug als Geländefahrzeug typisiert sein muss.
Denn ist die Voraussetzung erfüllt, dann gilt diese Tatsache ... .
Dazu bitte ich um Aufklärung!
Gruß,
Bodo