flusenschorsch
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hier mal eine aktuelle antwort eines versicherungsunternehmens zum thema: erlöschen der abe und die folgen....
Dann ist das fahrlässige Tötung wie jeder Unfall wo du jemanden tötest. Aber das ist und bleibt fahrlässig. Hast ja den Unfall nicht mit Vorsatz gemacht.
Würde er noch leben, wegen andere Stoßstange, dann wäre es eben nur eine fahrlässige Körperverletzung oder halt garnichts......
...mich würde das auch mal, in Bezug auf diese "Windenträger" interessieren. Als Laie mal blöd gefragt: Wenn ich mir einen Jeep kaufe (hab ich ja schon, ist nur noch nicht da)und zu einer Werkstatt gehe, die mir eine Rugged Ridge oder AEV oder sonstwie Stoßstange dranschrauben, die das dann dem TÜV Prüfer zeigen (nach § 19.2?) und ich das dann später in der Zulassungsbeschweinigung von der Behörde eingetragen habe... ...was soll dann die Polizei oder die Versicherung noch wollen? Ich handle weder vorsätzlich noch irgendwie fahrlässig. Ganz im Gegenteil. Meine Vorgehensweise ist ja ein klares Indiz dafür, das ich mich gesetzeskonform verhalten möchte. Also ich rede jetzt nicht von den Fällen, in Denen Prüfer geschmiert wurden, oder in Denen die Polizei die Nadel im Heuhaufen sucht oder die Versicherung sich vor Zahlungen drücken will. Mich interessiert, ob im KFZ Bereich - bei Mopeds seh ich das ein wenig anders - hier tatsächlich mal Eintragungen aufgrund von Urteilen für nichtig erklärt worden sind, und warum und um was es ging. Ist denn da ein Windenträgerfall bekannt und durchgeklagt?
Gruß, Tom
frag doch mal deine versicherung...Ist doch auch klar, oder ? Hat das jemand in Frage gestellt ?
Viel wichtiger wäre die Frage an die Versicherung --> wenn Du eine Stahl-Stoßstange montierst, eintragen lässt und dann einen fett in Seite fährst --> Der Stirbt, und der Staatsanwalt sagt "ohne den Umbau würde er noch leben" - ??!!
Man hört ja immer wieder das es hier Strafrechtlich problematisch werden kann, trotz Eintragung. Im EDV Bereich redet man immer von "Betreiberhaftung"
Wie verhält es sich hier ?
nur noch mal ob ich dich richtig verstanden habe....: ich lasse was offiziell eintragen und dann kann man mir trotzdem noch ans bein pinkeln ????Da Du nachdenklich aus Deiner Sicht des Wissens fragst , will ich Dir ein paar Anhaltspunkte geben . ; solange nichts passiert hast Du alles notwendige zum wiedererlangen der ABE nach einem Umbau getan . Wenn Du in einen Unfall mit Personenschaden (womöglich tödlicher Ausgang ) mit einem meiner Familienmitglieder verwickelt wärst würde ich folgendermaßen reagieren. Urteil des Stafgerichts abwarten , mit diesem Urteil den nächsten Anwalt nehmen bezahlt. durch die LV des Todesopfers , und dann gehts mit schnellen Schritten ins Zivilrecht ! Du wirst mit einem Urteil wegen fahrlässiger Tötung gegen Dich keinen Rechtsschutz finden der die Kosten dafür trägt . Ich will dann das nachgewiesen wird das Du die Stahlstange aus Showzwecken , und nicht aus Notwendigkeit montiert hast obwohl Dir die damit verbundene erhöhte Gefahr bekannt war . Kurzum ich will Geld - viel Geld ! Und das hat nichts mit Tüv oder Polizei oder der Versicherung zu tun . Du wirst kurzgesagt alle Hände voll zu tun haben dabei nicht pleite zu gehen ! Dagegen ist das Stafurteil von vielleicht 2000€ und das eventuelle Fahrverbot kalter Kaffee dagegen
Gruß Carlo
Nun ein Anwalt bin ich nicht , aber aus meiner beruflichen Tätigkeit ist mir die Problematik bekannt ,( ich muß das Medizinproduktegesetz verwenden und erklären) , das wir Bürger Straf und Zivilrecht ungünstig bewerten . Für uns hört sich Strafrecht immer schlimm an , aber Hand aufs Herz , wer wird denn hier in Deutschland hart bestraft ? Jedenfals kein Verkehrssünder !nur noch mal ob ich dich richtig verstanden habe....: ich lasse was offiziell eintragen und dann kann man mir trotzdem noch ans bein pinkeln ????
wenn was völlig daneben ist, könnte ich mir gut vorstellen, daß man den eintragenden drankriegt.... (?)
nach meinem verständnis ist etwas eingetragenes erstmal genauso legal wie die ganze karre selbst. rechtliche bewertung wäre latürnich interessant. deswegen hab ich ja mit dem thema angefangen...
Hallo Olly ,Na ja, man kann argumentieren, dass die Stahlstoßstange als Windenträger dient und die Winde für den Motorsport im Gelände notwendig ist -> also keine Show. Dass die (Verkehrs)rechtschutzversicherung nicht zahlt, wenn man wegen einem Unfall im Straßenverkehr zivilrechtlich angeklagt wird, möchte ich auch bezweifeln. Meine Versicherung hat nach Telefonischer nachfrage keine Probleme mit Umbauten wie anderen Stoßstangen, Winde, usw. wenn diese vom TÜV abgenommen und eingetragen wurden.
+1Mich würden mal Präzendenzfälle interessieren, in denen einem Fahrer wegen eines legalen und vom TÜV abgenommenen Umbaus nach einem Unfall hieraus ein Strick gedreht wurde und die Folgen anders als ohne Umbau waren.
mich auchMich würden mal Präzendenzfälle interessieren, in denen einem Fahrer wegen eines legalen und vom TÜV abgenommenen Umbaus nach einem Unfall hieraus ein Strick gedreht wurde und die Folgen anders als ohne Umbau waren.
