ABE - Versicherung - Regress

Diskutiere ABE - Versicherung - Regress im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; hier mal eine aktuelle antwort eines versicherungsunternehmens zum thema: erlöschen der abe und die folgen....
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flusenschorsch

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hier mal eine aktuelle antwort eines versicherungsunternehmens zum thema: erlöschen der abe und die folgen....









 
simplydynamic

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Ja, so ist es. Und der Regress ist imho auch gedeckelt.

Soll nun keinen anstiften, aber Teile ohne ABE, Eintragung sind halb so schlimm. Außer natürlich der Stress mit der Polizei......
 
woundz

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Ist doch auch klar, oder ? Hat das jemand in Frage gestellt ?
Viel wichtiger wäre die Frage an die Versicherung --> wenn Du eine Stahl-Stoßstange montierst, eintragen lässt und dann einen fett in Seite fährst --> Der Stirbt, und der Staatsanwalt sagt "ohne den Umbau würde er noch leben" - ??!!

Man hört ja immer wieder das es hier Strafrechtlich problematisch werden kann, trotz Eintragung. Im EDV Bereich redet man immer von "Betreiberhaftung"

Wie verhält es sich hier ?
 
simplydynamic

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Dann ist das fahrlässige Tötung wie jeder Unfall wo du jemanden tötest. Aber das ist und bleibt fahrlässig. Hast ja den Unfall nicht mit Vorsatz gemacht.
Würde er noch leben, wegen andere Stoßstange, dann wäre es eben nur eine fahrlässige Körperverletzung oder halt garnichts......
 

josefinesJK

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Dann ist das fahrlässige Tötung wie jeder Unfall wo du jemanden tötest. Aber das ist und bleibt fahrlässig. Hast ja den Unfall nicht mit Vorsatz gemacht.
Würde er noch leben, wegen andere Stoßstange, dann wäre es eben nur eine fahrlässige Körperverletzung oder halt garnichts......

:newlaugh: Träum mal schön weiter !
 

tvg

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...mich würde das auch mal, in Bezug auf diese "Windenträger" interessieren. Als Laie mal blöd gefragt: Wenn ich mir einen Jeep kaufe (hab ich ja schon, ist nur noch nicht da)und zu einer Werkstatt gehe, die mir eine Rugged Ridge oder AEV oder sonstwie Stoßstange dranschrauben, die das dann dem TÜV Prüfer zeigen (nach § 19.2?) und ich das dann später in der Zulassungsbeschweinigung von der Behörde eingetragen habe... ...was soll dann die Polizei oder die Versicherung noch wollen? Ich handle weder vorsätzlich noch irgendwie fahrlässig. Ganz im Gegenteil. Meine Vorgehensweise ist ja ein klares Indiz dafür, das ich mich gesetzeskonform verhalten möchte. Also ich rede jetzt nicht von den Fällen, in Denen Prüfer geschmiert wurden, oder in Denen die Polizei die Nadel im Heuhaufen sucht oder die Versicherung sich vor Zahlungen drücken will. Mich interessiert, ob im KFZ Bereich - bei Mopeds seh ich das ein wenig anders - hier tatsächlich mal Eintragungen aufgrund von Urteilen für nichtig erklärt worden sind, und warum und um was es ging. Ist denn da ein Windenträgerfall bekannt und durchgeklagt?

Gruß, Tom
 

josefinesJK

Guest
...mich würde das auch mal, in Bezug auf diese "Windenträger" interessieren. Als Laie mal blöd gefragt: Wenn ich mir einen Jeep kaufe (hab ich ja schon, ist nur noch nicht da)und zu einer Werkstatt gehe, die mir eine Rugged Ridge oder AEV oder sonstwie Stoßstange dranschrauben, die das dann dem TÜV Prüfer zeigen (nach § 19.2?) und ich das dann später in der Zulassungsbeschweinigung von der Behörde eingetragen habe... ...was soll dann die Polizei oder die Versicherung noch wollen? Ich handle weder vorsätzlich noch irgendwie fahrlässig. Ganz im Gegenteil. Meine Vorgehensweise ist ja ein klares Indiz dafür, das ich mich gesetzeskonform verhalten möchte. Also ich rede jetzt nicht von den Fällen, in Denen Prüfer geschmiert wurden, oder in Denen die Polizei die Nadel im Heuhaufen sucht oder die Versicherung sich vor Zahlungen drücken will. Mich interessiert, ob im KFZ Bereich - bei Mopeds seh ich das ein wenig anders - hier tatsächlich mal Eintragungen aufgrund von Urteilen für nichtig erklärt worden sind, und warum und um was es ging. Ist denn da ein Windenträgerfall bekannt und durchgeklagt?

Gruß, Tom

Da Du nachdenklich aus Deiner Sicht des Wissens fragst , will ich Dir ein paar Anhaltspunkte geben . ; solange nichts passiert hast Du alles notwendige zum wiedererlangen der ABE nach einem Umbau getan . Wenn Du in einen Unfall mit Personenschaden (womöglich tödlicher Ausgang ) mit einem meiner Familienmitglieder verwickelt wärst würde ich folgendermaßen reagieren. Urteil des Stafgerichts abwarten , mit diesem Urteil den nächsten Anwalt nehmen bezahlt. durch die LV des Todesopfers , und dann gehts mit schnellen Schritten ins Zivilrecht ! Du wirst mit einem Urteil wegen fahrlässiger Tötung gegen Dich keinen Rechtsschutz finden der die Kosten dafür trägt . Ich will dann das nachgewiesen wird das Du die Stahlstange aus Showzwecken , und nicht aus Notwendigkeit montiert hast obwohl Dir die damit verbundene erhöhte Gefahr bekannt war . Kurzum ich will Geld - viel Geld ! Und das hat nichts mit Tüv oder Polizei oder der Versicherung zu tun . Du wirst kurzgesagt alle Hände voll zu tun haben dabei nicht pleite zu gehen ! Dagegen ist das Stafurteil von vielleicht 2000€ und das eventuelle Fahrverbot kalter Kaffee dagegen

Gruß Carlo
 

flusenschorsch

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Ist doch auch klar, oder ? Hat das jemand in Frage gestellt ?
Viel wichtiger wäre die Frage an die Versicherung --> wenn Du eine Stahl-Stoßstange montierst, eintragen lässt und dann einen fett in Seite fährst --> Der Stirbt, und der Staatsanwalt sagt "ohne den Umbau würde er noch leben" - ??!!

Man hört ja immer wieder das es hier Strafrechtlich problematisch werden kann, trotz Eintragung. Im EDV Bereich redet man immer von "Betreiberhaftung"

Wie verhält es sich hier ?
frag doch mal deine versicherung...
 

flusenschorsch

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Da Du nachdenklich aus Deiner Sicht des Wissens fragst , will ich Dir ein paar Anhaltspunkte geben . ; solange nichts passiert hast Du alles notwendige zum wiedererlangen der ABE nach einem Umbau getan . Wenn Du in einen Unfall mit Personenschaden (womöglich tödlicher Ausgang ) mit einem meiner Familienmitglieder verwickelt wärst würde ich folgendermaßen reagieren. Urteil des Stafgerichts abwarten , mit diesem Urteil den nächsten Anwalt nehmen bezahlt. durch die LV des Todesopfers , und dann gehts mit schnellen Schritten ins Zivilrecht ! Du wirst mit einem Urteil wegen fahrlässiger Tötung gegen Dich keinen Rechtsschutz finden der die Kosten dafür trägt . Ich will dann das nachgewiesen wird das Du die Stahlstange aus Showzwecken , und nicht aus Notwendigkeit montiert hast obwohl Dir die damit verbundene erhöhte Gefahr bekannt war . Kurzum ich will Geld - viel Geld ! Und das hat nichts mit Tüv oder Polizei oder der Versicherung zu tun . Du wirst kurzgesagt alle Hände voll zu tun haben dabei nicht pleite zu gehen ! Dagegen ist das Stafurteil von vielleicht 2000€ und das eventuelle Fahrverbot kalter Kaffee dagegen

Gruß Carlo
nur noch mal ob ich dich richtig verstanden habe....: ich lasse was offiziell eintragen und dann kann man mir trotzdem noch ans bein pinkeln ????
wenn was völlig daneben ist, könnte ich mir gut vorstellen, daß man den eintragenden drankriegt.... (?)
nach meinem verständnis ist etwas eingetragenes erstmal genauso legal wie die ganze karre selbst. rechtliche bewertung wäre latürnich interessant. deswegen hab ich ja mit dem thema angefangen...
 

josefinesJK

Guest
nur noch mal ob ich dich richtig verstanden habe....: ich lasse was offiziell eintragen und dann kann man mir trotzdem noch ans bein pinkeln ????
wenn was völlig daneben ist, könnte ich mir gut vorstellen, daß man den eintragenden drankriegt.... (?)
nach meinem verständnis ist etwas eingetragenes erstmal genauso legal wie die ganze karre selbst. rechtliche bewertung wäre latürnich interessant. deswegen hab ich ja mit dem thema angefangen...
Nun ein Anwalt bin ich nicht , aber aus meiner beruflichen Tätigkeit ist mir die Problematik bekannt ,( ich muß das Medizinproduktegesetz verwenden und erklären) , das wir Bürger Straf und Zivilrecht ungünstig bewerten . Für uns hört sich Strafrecht immer schlimm an , aber Hand aufs Herz , wer wird denn hier in Deutschland hart bestraft ? Jedenfals kein Verkehrssünder !
Das Zivilrecht ist die wirklich harte Nummer ! Hier geht es um Geld und dem der es zu bezahlen hat ! Natürlich hast du stafrechtlich nichts zu befürchten , wenn an deiner karre alles eingetragen ist.
Wenn dir aber nachgewiesen wird das der Schaden anders ausgefallen wäre , weil Du durch Umbauten die nicht nötig sind die Situation verschärft hast und das Gericht dieser Meinung folgt , wird das Ganze sich finannziell für Dich sehr nachteilig auswirken.

Gruß Carlo
 
simplydynamic

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Also strafrechtlich wird ein Unfall mit Körperverlertzung oder gar Todesfolge immer geandet. Da du dann vermutlich der Verursacher bist, wird es eben eine fahrlässige KV oder halt Totschlag.
Das ist egal ob mit oder ohne Windenträger, eingetragen oder nicht. Höchstens bei dem Strafmaß könnten die Dinge, bzw. der nicht Eintrag berücksichtigt werden.

Der Nachweis das ich den Windenträger ist doch leicht. 3 Fotos wie ich damit im Park hantiere und.......
Die Zivilrechtliche Seite kommt immer danach. Das ist normal. Wobei eine RSV immer zahlt solange s kein Vorsatz ist. In sofern würde ich mir da keine Gedanken machen.
Werde ich verurteilt, grieft ja meine Haftplicht. Ich glaube dann auch kaum das die Summe so hoch wird das es durch die Versicherung nicht mehr gedeckt ist.


Sehr interessant würde es meiner Meinung nach wenn du nicht der Verusacher währst, also nicht Schuld und deine Stoßstange hätte keinen TÜV. Das wäre zu klären......

Aber meiner Meinung nach würden die ganzen durchgesprochenen Konstellationenn nur beim Strafmaß im Strafprozess sich (geringfügig) auswirken.
Wobei das auch schnell mal eine Bewährungsstrafe sein kann.
Aber was schreckt wohl mehr ab ? 1/2 Jahr, auf 1 JahrBewährung oder 200 Tagessätze ???
 

bulkolly

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Na ja, man kann argumentieren, dass die Stahlstoßstange als Windenträger dient und die Winde für den Motorsport im Gelände notwendig ist -> also keine Show. Dass die (Verkehrs)rechtschutzversicherung nicht zahlt, wenn man wegen einem Unfall im Straßenverkehr zivilrechtlich angeklagt wird, möchte ich auch bezweifeln. Meine Versicherung hat nach Telefonischer nachfrage keine Probleme mit Umbauten wie anderen Stoßstangen, Winde, usw. wenn diese vom TÜV abgenommen und eingetragen wurden.
 

josefinesJK

Guest
Na ja, man kann argumentieren, dass die Stahlstoßstange als Windenträger dient und die Winde für den Motorsport im Gelände notwendig ist -> also keine Show. Dass die (Verkehrs)rechtschutzversicherung nicht zahlt, wenn man wegen einem Unfall im Straßenverkehr zivilrechtlich angeklagt wird, möchte ich auch bezweifeln. Meine Versicherung hat nach Telefonischer nachfrage keine Probleme mit Umbauten wie anderen Stoßstangen, Winde, usw. wenn diese vom TÜV abgenommen und eingetragen wurden.
Hallo Olly ,
manchmal habe ich hier den Eindruck das jede Argumentation " nachzudenken" fehl am Platz ist . Kein Mensch der hier im Forum nach der rechtlichen seite einer Sache fragt will oder kann irgendjemand der hier sein Hobby auslebt , (unter anderem auch mit allerlei Zierrat zum Anschrauben) madig machen oder ihn in Frage stellen !
Auch Deine Argumentation hört sich an wie die eines Alkoholikers der sein Saufen verteidigt .
wenn Dein Windenträger als Arbeitsgerät dient kannst Du das Belegen , wenn es keins ist kannst Du es nicht . 3 Fotos von der heimischen Kiesgrube am besten noch am Tag vor der Verhandlung aufgenommen helfen dabei nicht.
Frag einfach tel. Deinen Rechtsschutz ob er bei Schuldhaftigkeit in Verbindung mit einem Strafdelikt einspringt ( meiner tut es nicht) sondern nur dann wenn die Schuldfrage noch aussteht, aber keinesfalls wenn ich von einem Gericht schon einen Schuldspruch mit mir rumtrage, und vorher lohnt sich keine Zivilklage.
Und ob Deine KFZ- Versicherung kein Problem darin sieht ist nicht das Thema , sondern ob Deine Privat- Haftpflicht ein Problem darin sieht würde entscheiden ob Du zahlst oder nicht , Dein Gegner klagt im Zivilrecht gegen Dich auf Schadenersatz Schmerzensgeld Wiedergutmachung nicht gegen Deine Kfz Versicherung . Das Verkehrsdelikt hat das Strafgericht schon entschieden.

Nichts für ungut Carlo
 
Joachim

Joachim

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Ich kann hier bei den ganzen Erläuterungen nicht verstehen, warum immer nur auf den Bumbern herumgeritten wird.

- Jede Höherlegung, egal welcher Art, kann Verletzungen bei Fußgängern, Rad und Krad-Fahrern verschlimmern. Macht sich hier einer einen Kopf drum wenn´s eingetragen ist?
Nein, da wir fröhlich drauf losgeliftet.
- Jegliches Anbringen von Zusatzscheinwerfern im Frontbereich (auch die an den Holmen) kann schlimme Verletzungen bei Rad und Krad-Fahrern an Händen und Gliedmassen verursachen,
aber da schaut man nur hin, ob das Glas ein E-Prüfzeichen hat.
- das Gleiche gilt für Alu-Untefahrschutz, Gitter an den Lampen, splitternde nachträglich angebrachte Fender, das Fahren ohne Türen und und und.........., ich könnte hier ohne Ende aufzählen.
Bei jedem dieser Sachen kann man einen vor das Zivilgericht schleifen, macht sich da einer einen Kopf drum? Nein!
Alles das macht in KEINSTER WEISE einen Unterschied zu einem Bumper aus, wenn diese Komponenten Verletzungen bei Unfällen verursachen. Viele meinen, nur wenn sie die Plastik-Lippe dran lassen, dann müssen sie sich wegen andern angebauten und eingetragenen Teilen im Frontbereich keinen Kopf machen. Der vorgeschriebene Fußgängerschutz geht bis über die Frontscheibe hinaus!!!
Ich glaube, das Thema mit den Stahlbumpern, deren Eintragung und der anschl. Haftung wird hier nie enden.

Gruß
Joachim
 

josefinesJK

Guest
Ich glaube, das Thema mit den Stahlbumpern, deren Eintragung und der anschl. Haftung wird hier nie enden.

Gruß
Joachim


So sicher wie Die Frage welches der geilste Stahlbumper ist , auch nie endet :angel:

In allen von Dir genannten Punkten bin ich ganz Deiner Meinung
 

bulkolly

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Mich würden mal Präzendenzfälle interessieren, in denen einem Fahrer wegen eines legalen und vom TÜV abgenommenen Umbaus nach einem Unfall hieraus ein Strick gedreht wurde und die Folgen anders als ohne Umbau waren.
 
Grefenius

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Mich würden mal Präzendenzfälle interessieren, in denen einem Fahrer wegen eines legalen und vom TÜV abgenommenen Umbaus nach einem Unfall hieraus ein Strick gedreht wurde und die Folgen anders als ohne Umbau waren.
+1

Bisher alles subjektives Laien-Voodoo.
 
simplydynamic

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[sub]Die RSV die ich kenne, bzw. bisher hatte schliessen weder Straf- noch Zivilrecht aus. Egal ob ich Schuld bin oder nicht. Lediglich Vorsatz schliessen sie aus. Aber das ist ja nicht der Fall. [/sub]
[sub]Inzwischen ist ja leider immer häufiger der Fall, dass die Leute mit dem Strafrecht Urteil unzufrieden sind und dann versuchen dem "Täter" noch mal einen übers Zivilrecht rein zu drücken.[/sub]
[sub]Siehe z.B. Winnenden Prozess.[/sub]

[sub]Dennoch sind die Folgen des Unfalls gleich. Auch die Haftungsansprüche. Es ist ja egal ob jemand wegen Stoßstange, zu breiten Reifen oder einfach nur 5km/h zu schnell, verletzt oder gar schlimmer wurde.[/sub]
[sub]Das wird durch die KFZ Haftpflicht geregelt und gut ist.... Die Deckungssummen können bei Einzelpersonen nicht überschritten werden. [/sub]

[sub]Sagen wir mal so. Ob die Stoßstange keine Zulassung hat oder ich in der Stadt mit 60km/h unterwegs bin ist dann faktisch das Gleiche.[/sub]
 

flusenschorsch

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mich auch
 

FatCruiser

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Mich würden eher vergleichende Crashtests interessieren.
Was hab ich davon, dass ich rechtlich Sauber und finanziell gut aus der Sache komme - wenn möglicherweise der Kopf meiner eigenen Tochter an meiner Stosstange aufgeplatzt ist?
Gerade in 30er Zonen tuckert der Motor anscheinend so leise dahin - ich musste bei mir in der Straße schon öfter Vollbremsungen hinlegen um unaufmerksame Kinder zu retten.

Keine Frage- ich will eigentlich auch höher und massiver mit meinem Spielzeug. Und ich will auch kein Gesetz, dass ihr es nicht dürft. Dafür sehe ich es einfach zu gerne. Aber für mich wäre das Risiko zu hoch, dass ich nur noch mit schlechtem Gewissen cruisen könnte.
Und irgendwann nicht rechtzeitig bremse. Und dann ist die Frage: hätte das Kind mit tieferliegender Softistoßstange überlebt?
Ich könnte mit dieser Frage nicht leben.
Fuck, ich werde alt.

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