
birti
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Threadstarter
Hi Leute
wie sieht das rein rechtlich aus ? Wenn ich irgendwas am Fahrzeug ändere was die ABE betrifft wie Fahrwerk / Räder / Rammchutz ect., muß ich ja logischerweise dies vom Tüv abnehmen und in die Papiere eintragen lassen. Soweit so klar, aber in welchem Zeitraum nach dem Umbau muß ich zum Tüv ? Gibt es da Vorschriften ? Würde mich am Rande mal interresieren.
Gruß Marco
wie sieht das rein rechtlich aus ? Wenn ich irgendwas am Fahrzeug ändere was die ABE betrifft wie Fahrwerk / Räder / Rammchutz ect., muß ich ja logischerweise dies vom Tüv abnehmen und in die Papiere eintragen lassen. Soweit so klar, aber in welchem Zeitraum nach dem Umbau muß ich zum Tüv ? Gibt es da Vorschriften ? Würde mich am Rande mal interresieren.
Gruß Marco