99'er WJ Frontbumper nachrüsten

Diskutiere 99'er WJ Frontbumper nachrüsten im Grand Cherokee WJ, WG Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Moin Moin! Habe das Thema mehrfach gefunden, aber leider nicht die Antwort auf meine Frage. Bekommt man einen nachträglich angebauten Bumper noch...
Kaischi

Kaischi

Member
Threadstarter
Mitglied seit
15.01.2019
Beiträge
204
Danke
40
Standort
Hannover
Fahrzeug
'98 5.2L ZG Endeavor
Moin Moin!
Habe das Thema mehrfach gefunden, aber leider nicht die Antwort auf meine Frage.
Bekommt man einen nachträglich angebauten Bumper noch eingetragen? Ich weiß nur was von Bestandsschutz o.Ä., aber der WJ wurde ja auch teils so ausgeliefert, also ist es ja nicht so außergewöhnlich?

Vielleicht ist das ja einfach beantwortet.

Danke!

Gruß

Kai
 

Baloo

Guest
sprich das mit dem TÜV Mann ab, der das Teil Eintragen soll.....
nur der kann dir diese Frage 100% Beantworten....
am besten Bevor Du das Teil kaufst.... 
 

Det65

Guest
Ich sage einfach mal "nein" bekommt man nicht!
 
 
Gruß D
 
wjrobby

wjrobby

Member
Mitglied seit
19.07.2015
Beiträge
4.909
Danke
3.668
Standort
Sulzemoos
Hallo Kai.

Wenn du sagst, das deiner keinen mehr hat - war schon mal einer montiert und steht in den Papieren?

Wenn ja, dann hast du mit der Montage eigentlich keine Probleme beim TÜV; Stichwort:Bestandsschutz.

Auch gibt es immer noch Bügel zu kaufen die rintragungsfähig sind; das aber wirklich besser im Vorfeld mit dem Prüfer absprechen;; evtl auch mal bei zwei Anfragen..

Gruß Robert.
 

Det65

Guest
Wenn er natürlich drin steht sollte es kein Problem sein.....aber du fragtest ja nach "Eintragen"
 
Kaischi

Kaischi

Member
Threadstarter
Mitglied seit
15.01.2019
Beiträge
204
Danke
40
Standort
Hannover
Fahrzeug
'98 5.2L ZG Endeavor
Danke für die Tipps, ich schau mal nach und frage die Prüfer
 

Deutztreiber

Neu hier
Mitglied seit
26.02.2019
Beiträge
8
Danke
1
Für meinen hatte ich ein TÜV Bescheinigung von 2015 wurde jetzt beim ummelden problemlos eingetragen .

Gruß
Udo
 
Kaischi

Kaischi

Member
Threadstarter
Mitglied seit
15.01.2019
Beiträge
204
Danke
40
Standort
Hannover
Fahrzeug
'98 5.2L ZG Endeavor
Hattest du schon vorher mal einen dran? Dann is ja alles gut, aber meiner hatte noch nie einen, is die Frage ob es jetzt noch geht... Dummes Getue von wegen is dann sicherer... :/
 
Kaischi

Kaischi

Member
Threadstarter
Mitglied seit
15.01.2019
Beiträge
204
Danke
40
Standort
Hannover
Fahrzeug
'98 5.2L ZG Endeavor
Deutztreiber schrieb:
Für meinen hatte ich ein TÜV Bescheinigung von 2015 wurde jetzt beim ummelden problemlos eingetragen .

Gruß
Udo
 
Du meinst es waren vorher schon mal welche dran?
Das wurde ja schon gesagt, dann is easy mit wieder dran...aber was ist mit komplett neu dran machen... :huh:
 
cherokee xj

cherokee xj

high octane petrolhead
Mitglied seit
16.07.2006
Beiträge
24.972
Danke
7.696
Standort
NRW
Fahrzeug
XJ 4.0 nonHO Limited
ZJ 5.2 Limited
ZJ 5.9 LX Canada
Moin Kai,
 
deiner eingangs erwähnten Fragestellung entnehme ich, das du
nun einen WJ gekauft hast und dein Eigen ist.
 
( Schade, das es kein 360cui LX geworden ist...)
 
Nach langer Odyssee, was es denn nun werden soll ( ZJ / WJ  etc. )
 
Fakt ist jdenfalls ( um deine Frage zu beantworten..) :
 
Du kannst im Nachgang einen fussgängerunfreundlichen Bumper / Bullenfänger
oder wie man auch immer diese überflüssigen Dinger bezeichnen mag, nur
dann eingetragen bekommen, wenn der vorher an genau diesem Fahrzeug
nachweislich schon mal dran war und auch in den Papieren steht.
 
Ferner muss dieser dann auch explizit der gleiche sein, also gleicher Hersteller,
gleiche Typgenehmigung und gleiche Ausführung.
 
Ansonsten no way - auch eine Kopie der Papiere eines anderen, bauartgleichen
Fahrzeuges hilft dir da nicht weiter. :nono:
 
Es gilt vorrangig der Bestandsschutz - Neueintragungen solcher Bügel, die
eben nicht den geltenden EU - Vorschriften entsprechen im Sinne des
Fussgängerschutzes, sind nicht mehr möglich.
 
Die Seitenschwellerrohre oder auch entsprechende Trittbretter sind ein anderes Thema
und unterliegen nicht dieser Vorschrift, müssen aber i.d.R. auch eingetragen werden.
 
So und nun mal her mit den Bildern deiner neuen Errungenschaft.... :jester:
 
BTW: Wäre mir neu, das ein WJ ab Werk mit einem Bullenfänger ausgeliefert wurde...
Keine Ahnung, woher du diese Info hast... :unsure:
 
Gruß Micha
 
Mik

Mik

Co-Admin a.D.
Mitglied seit
07.11.2012
Beiträge
5.292
Danke
6.680
Standort
Bad Vilbel
Fahrzeug
Jeep GC WG 2.7 CRD
Final Edition Bj. 12/2004
Kaischi schrieb:
Moin Moin!
Habe das Thema mehrfach gefunden, aber leider nicht die Antwort auf meine Frage.
Bekommt man einen nachträglich angebauten Bumper noch eingetragen?
...
Kommt ein bisschen darauf an, was du mit 'Bumper' meinst.
Frontbügel bzw. 'Bullenfänger' oder Stahl- bzw. Windenstoßstange?
Letztere sind heutezutage als 'Geräteträger' mitunter einfacher einzutragen als die Chrombügel.

Für Frontbügel gelten inzwischen sehr strenge EU-Richtlinien hinsichtlich des Personen-/Fußgängerschutzes.
Aus diesem Grunde nennen sich die Bügel, die diese Richtlinie erfüllen jetzt auch 'Personenschutzbügel'.
Wen oder was die schützen sollen erschließt sich mir nicht, aber sie sind leicht flexibel an der Karosse montiert.
Die kommen dann auch mit ABE und es ist keine Abnahme / Eintragung mehr nötig.
Anders bei den alten Frontbügeln:
die gelten bei den meisten Prüforganisation als 'verboten' und werden von diesen nicht mehr abgenommen.
Dabei ist die Rechtsgrundlage etwas schwammig und werden zudem mit hausinternen Vorgaben verquickt.

Fakt ist (kopiert aus einem älteren Thread):
Wenn für den Frontbügel ein gültiges Teilegutachten für den Jeep GC mit der Betriebserlaubnis E4*98/14*0039*09 vorliegt,
diese darin genannt ist und mit der EG-Betriebserlaubnis in den Papieren (ZB I+II) des Jeep GC überein stimmt,
muss der TÜV den Bügel abnehmen und man kann ihn bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.
Allerdings haben TÜV und DEKRA scheint´s sehr strenge hausinterne Arbeitsanweisungen oder kennen die Rechtslage nicht genügend.
Daher empfielt es sich in diesem Belang mitunter, alternative Prüfsachverständige (z.B. GTÜ, KÜS) aufzusuchen.

Wichtig ist, dass das Bauteil (Frontbügel) sich zweifelsfrei dem Teilegutachten zuordnen lässt!
Es muss zwingend ein Typenschild mit der Bezeichnung angebracht und/oder die Teilenummer eingestanzt sein.
Sofern das nicht der Fall ist gibt es ja Mittel und Wege - auf die ich nicht näher eingehen werde - das zu ändern :smilewinkgrin:

Gruss
Mik
 
Mik

Mik

Co-Admin a.D.
Mitglied seit
07.11.2012
Beiträge
5.292
Danke
6.680
Standort
Bad Vilbel
Fahrzeug
Jeep GC WG 2.7 CRD
Final Edition Bj. 12/2004
cherokee xj schrieb:
...
Fakt ist jdenfalls ( um deine Frage zu beantworten..) :
 
Du kannst im Nachgang einen fussgängerunfreundlichen Bumper / Bullenfänger oder wie man auch immer diese überflüssigen Dinger bezeichnen mag, nur dann eingetragen bekommen, wenn der vorher an genau diesem Fahrzeug nachweislich schon mal dran war und auch in den Papieren steht.
 
Ferner muss dieser dann auch explizit der gleiche sein, also gleicher Hersteller, gleiche Typgenehmigung und gleiche Ausführung.
 
Ansonsten no way ...
 
Es gilt vorrangig der Bestandsschutz - Neueintragungen solcher Bügel, die eben nicht den geltenden EU - Vorschriften entsprechen im Sinne des Fussgängerschutzes, sind nicht mehr möglich.
...
 
BTW: Wäre mir neu, das ein WJ ab Werk mit einem Bullenfänger ausgeliefert wurde...
Micha,
ich widerspreche dir ja selten und nur höchst ungern, aber das ist so nicht korrekt (auch wenn es einem von einigen Prüforganisationen und anderen Stellen gerne glaubhaft gemacht wird).
Ich habe meinen fußgängerunfreundlichen und zugegebenermaßen völlig überflüssigen Startech Frontbügel 2013 erstmals montiert und sodann abnehmen und eintragen lassen (Prozedere siehe Post zuvor).
Desgleichen jüngst mit dem Startech Heckbügel, wo ähnliche Maßstäbe zugrunde liegen.
Geht.

Und ja, man konnte den WJ theoretisch ab Werk mit den original Mopar Frontbügeln aus dem Zubehör bestellen -
wie auch mit anderen netten Gadgets, auch wenn es nicht serienmäßig war...

Mik
 
cherokee xj

cherokee xj

high octane petrolhead
Mitglied seit
16.07.2006
Beiträge
24.972
Danke
7.696
Standort
NRW
Fahrzeug
XJ 4.0 nonHO Limited
ZJ 5.2 Limited
ZJ 5.9 LX Canada
Mik schrieb:
...Micha,ich widerspreche dir ja selten und nur höchst ungern...
 
Dito ( x2 ) Mik, :angel:
 
aber deine genannte Typgenehmigung E4*98/14*0039*09 bezieht auch nicht
auf einen Bullenfänger / Bumper  etc. auf den WJ bezogen sofern ich das jetzt
richtig eruiert habe...
 
An dieser Stelle habe ich auch nur die Aussagen von meinen TÜV / DEKRA / KÜS
Gutachter hier aus meiner Region ( NRW ) 1:1 wiedergegeben in Bezug auf die
Eintragung / Zulassung eines derartigen Bauteils.
 
Hier läuft diesbezüglich jedenfalls nichts, wenn so ein Teil nicht schon vorher
am Fahrzeug nachweislich montiert war und es eben im Nachgang wieder durch das 
absolut identische Teil ergänzt wird.
 
Gruß Micha
 
Mik

Mik

Co-Admin a.D.
Mitglied seit
07.11.2012
Beiträge
5.292
Danke
6.680
Standort
Bad Vilbel
Fahrzeug
Jeep GC WG 2.7 CRD
Final Edition Bj. 12/2004
Und genau darin liegt das Problem:
es scheint keine bundesweit einheitlichen Richtlinien, Vorgaben bzw. anzuwendende Rechtsgrundlagen zu geben.
Jedes Bundesland, jede Prüforganisation, jede Niederlassung und jeder Prüfingenieur kocht sein eigenes Süppchen.
Hinzu kommt noch die unterschiedliche Auslegung der geltenden Rechtslage sowie ein dehnbarer Ermessensspielraum.
Zumindest muss man diesen Eindruck gewinnen, wenn man sich mit derlei Abnahmeintuitionen herumschlägt.
Eine gewisse Beharrlichkeit ist auf jeden Fall vonnöten...

BTW:
die Typgenehmigung E4*98/14*0039*09 bezieht sich in der Tat nicht auf den Bügel sondern auf das Fahrzeug.
Deshalb ist es von Vorteil, wenn diese sich im Teilegutachten i.V.m. dem montierten Bauteil wiederfindet.
 
cougar63

cougar63

Member
Mitglied seit
03.05.2015
Beiträge
432
Danke
256
Standort
Bremer Umland
Moin,

keine Ahnung wie das bei Jeep aussieht, ich hatte mal einen ML W163 mit Frontügel,
da wusste keiner was das für einer war (keine Nr.), sowie Trittbrettern mit Beleuchtung von Brabus dran.
Zumindest dem TüV waren die Trittbretter völlig wurscht und für den Bügel hatte
ich exakt diesen Zettel im Auto liegen, hat ihm ausgereicht, nur ein kurzer Blick
drauf und er war zufrieden.
Wie das ganze Versicherungstechnisch ausgesehen hätte im Falle eines Unfalls mit
Personenschäden weiss ich allerdings nicht!

https://www.motor-talk.de/bilder/gutachten-abe-s-eintragungen-fuer-ml-w163-zur-freien-verfuegung-g36797647/eg-betriebserlaubnis-w163-anbauteile-i203798900.html
 

Deutztreiber

Neu hier
Mitglied seit
26.02.2019
Beiträge
8
Danke
1
Hallo ,
wie schon geschrieben warnen sie bei mir nicht eingetragen , ich habe eine TÜV Bescheinigung 12/2015 über die Ordnungsgemäße Änderung und habe es damit jetzt beim ummelden  eingetragen bekommen .
 
Gruß
Udo 
 
Kaischi

Kaischi

Member
Threadstarter
Mitglied seit
15.01.2019
Beiträge
204
Danke
40
Standort
Hannover
Fahrzeug
'98 5.2L ZG Endeavor
Deutztreiber schrieb:
Hallo ,
wie schon geschrieben warnen sie bei mir nicht eingetragen , ich habe eine TÜV Bescheinigung 12/2015 über die Ordnungsgemäße Änderung und habe es damit jetzt beim ummelden  eingetragen bekommen .
 
Gruß
Udo 
 
Sorry, hab die Begriffligkeiten durcheinander gebracht...
Ich meinte nur, dass Dein Fahrzeug anscheinend bereits mal einen verbaut hatte,
daher ist es möglich gewesen diesen auch wieder zu verbauen.
 
Laut Fahrzeugpapieren, war bei meinem noch nie ein Bullenfänger verbaut...leider :p
 
Thema:

99'er WJ Frontbumper nachrüsten

99'er WJ Frontbumper nachrüsten - Ähnliche Themen

  • Getriebeproblem WJ 4,7 Bj. 99

    Getriebeproblem WJ 4,7 Bj. 99: Servus zusammen, heute früh ging nach kurzer Fahrt die Check Engine Lampe an. Mir fiel auf, daß das Getriebe etwas ruckig (nicht extrem) vom 2ten...
  • XJ Bj.99 Schaltgetriebe defekt?! Tauschgetriebe?

    XJ Bj.99 Schaltgetriebe defekt?! Tauschgetriebe?: Hi zusammen, Ich habe bzw. Mein Cherokee hat ein Problem.... Als ich vor einigen Wochen ganz gemütlich und normal im Stadtverkehr in den...
  • Automatik 99

    Automatik 99: Hallo Jeeper Ich heisse Max und möchte mich gerne mit einer Frage an das Forum wenden. Ich fahre selbst einen TJ 2000 und habe daher keinerlei...
  • Original Reserverad WJ/99

    Original Reserverad WJ/99: Hi, da der Hobel hinten nun nicht mehr so hoch steht wie mit den Spacern habe ich eben das Reserverad in den Keller getragen, incl. Wagenheber...
  • Steuergerätspezialist Jeep XJ 2,5TD BJ 5/99 Gesucht!!!

    Steuergerätspezialist Jeep XJ 2,5TD BJ 5/99 Gesucht!!!: Hallo Leute bin auf der Suche nach jemandem der mein Steuergerät optimieren kann (Software) 116ps sind schon mager Evtl lässt sich da was machen...
  • Ähnliche Themen

    • Getriebeproblem WJ 4,7 Bj. 99

      Getriebeproblem WJ 4,7 Bj. 99: Servus zusammen, heute früh ging nach kurzer Fahrt die Check Engine Lampe an. Mir fiel auf, daß das Getriebe etwas ruckig (nicht extrem) vom 2ten...
    • XJ Bj.99 Schaltgetriebe defekt?! Tauschgetriebe?

      XJ Bj.99 Schaltgetriebe defekt?! Tauschgetriebe?: Hi zusammen, Ich habe bzw. Mein Cherokee hat ein Problem.... Als ich vor einigen Wochen ganz gemütlich und normal im Stadtverkehr in den...
    • Automatik 99

      Automatik 99: Hallo Jeeper Ich heisse Max und möchte mich gerne mit einer Frage an das Forum wenden. Ich fahre selbst einen TJ 2000 und habe daher keinerlei...
    • Original Reserverad WJ/99

      Original Reserverad WJ/99: Hi, da der Hobel hinten nun nicht mehr so hoch steht wie mit den Spacern habe ich eben das Reserverad in den Keller getragen, incl. Wagenheber...
    • Steuergerätspezialist Jeep XJ 2,5TD BJ 5/99 Gesucht!!!

      Steuergerätspezialist Jeep XJ 2,5TD BJ 5/99 Gesucht!!!: Hallo Leute bin auf der Suche nach jemandem der mein Steuergerät optimieren kann (Software) 116ps sind schon mager Evtl lässt sich da was machen...
    Oben