6 Jahres Garantie (2009) laut Hotline Aussage keine freien Werkstätten erlaubt?

Diskutiere 6 Jahres Garantie (2009) laut Hotline Aussage keine freien Werkstätten erlaubt? im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Hallo, bis jetzt hatte ich es hier im Forum immer so verstanden, dass man seit der Übernahme von Fiat auch freie Werkstätten bei der...
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Mutz75

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Hallo, bis jetzt hatte ich es hier im Forum immer so verstanden, dass man seit der Übernahme von Fiat auch freie Werkstätten bei der Sorglos Garantie benutzen darf, nun sagte mir aber eine Dame an der Hotline ( 0800 04265337) dass dieses nicht so wäre!

Wer kann mir denn jetzt was konkretes dazu sagen, bzw. wo bekomme ich (fals doch erlaubt) dieses schriftlich bestätigt???

Und da ich den Wagen gebraucht gekauf habe ... muss ich dann jedes Jahr zur Inspektion oder geht das ausschliesslich nach km???
 

Fatzkiste

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...entweder nach Anzeige im Display oder nach KM-Stand oder nach spätestens einem Jahr - je nachdem was zuerst eintritt. In Deinen AGB´s für die Garantie steht drin, ob Du an eine Vertragswerkstatt gebunden bist, und nur diese AGB zu Deinem Fzg. zählt! Weder Hotline- noch Forenaussagen.

Gruß, René
 

Mutz75

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ja, da hast du wohl recht, gerade noch mal nachgeschlagen, nur stand da irgendwie nichts über den wartungsintervall drin, dank dir!
 
harald02

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Den Brief hab ich auch bekommen. Wollte ihn auch hochladen aber CowCat war schneller :smilewinkgrin:
Gruß AlexanderHN
 

Mutz75

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okay, jetzt bin ich verwirrt! ... hat diesen brief irgendwer mal angefordert und wenn ja, woher? An wen kann ich mich richten? da ich ja ein eigenes dokument bräuchte ...
 

CowCat

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Hi,
der Brief kam unaufgefordert von Jeep.
Kannst doch meine Vorlage ausdrucken.
Gruß, Sascha
 
harald02

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Bei Mir auch, der Brief lag einfach im Briefkasten.
Gruß AlexanderHN
 

Kardan06

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Die Frage ist etwas unsauber gestellt, da gibt es dann auch schnell Antworten auf zwei Fragen und Verwirrung. Die normalen, routinemäßigen Wartungen und Inspektionen dürfen bei jeder zertifizierten KfZ-Werkstatt (auch markenfremden oder markenunabhängigen), die gem. Herstellervorgaben arbeiten können, in Auftrag gegeben werden. Dadurch wird der Anspruch auf Mängelbeseitigung im Gewährleistungs-/Garantiefall nicht beeinträchtigt. Früher haben die Hersteller die Kunden auch dafür in die eigenen Werkstätten gezwungen, das ist aber inzwischen durch die gängige Rechtsprechung gekippt worden (also eher ein Rechtsirrtum :angel: seitens Jeep). Etwas anderes ist es, wenn ein Mangel aufgetreten ist und beseitigt werden soll. Für diese Arbeiten muss man die autorisierten Jeep-Vertragspartner in Anspruch nehmen, kann sich keine beliebige Werkstatt aussuchen und muss nachweisen, dass alle Routinewartungen gem. Plan durchgeführt wurden.
 

Mutz75

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Hi,
der Brief kam unaufgefordert von Jeep.
Kannst doch meine Vorlage ausdrucken.
Gruß, Sascha
Super, das ist ja schon mal nen Anfang, jetzt sieht man es wenigstens mal schwarz auf weiss. Sowas hatte ich gesucht! Daaaaannkkeeee. Jetzt muss ich nur noch zusehen, dass ich diesen Wisch auch irgendwo herbekomme mit meiner Fahrgestellnummer.
Das wird bestimmt nicht einfach, da denen das ja nicht zu gefallen scheint, aber schauen wir mal. Kann euch ja auf den laufenden halten fals es irgendwann auch mal in meinen Briefkasten liegt.

Und Danke Sascha für die Mühe mit dem einscannen!!!!!! ... Und den anderen natürlich auch!
 
Ray

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Ich habe jetzt die Simmerringe vorn auf die 6-Jahres-Garantie wechseln lassen, war jedoch nur zur ersten Durchsicht bei Jeep (60km weg). Alles anderen Durchsichten wurden von einer Meisterwerkstatt im Nachbarort gemacht (5km weg) und das gab keinerlei Probleme mit der Garantie.
 

Fatzkiste

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Das so nicht richtig.
Guckst Du hier.
MfG, :wave:
...immernoch richtig... :smilewinkgrin:

Du zitierst eine, an die aktuelle Rechtsprechung angepasste Änderung der AGB die ja auch offensichtlich an die Fahrgestellnummer gekoppelt ist.

Gruß René

...der ja nicht - wie die Dame der Hotline behauptet hat, man müsse in die Fachwerkstatt -sondern sagte, das der persönliche Vertrag, der auf den AGBs behuft, bindend ist. Das gilt dann auch für nachrträgliche Änderungen des Vertrages.
 
Ray

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...immernoch richtig... :smilewinkgrin:

Du zitierst eine, an die aktuelle Rechtsprechung angepasste Änderung der AGB die ja auch offensichtlich an die Fahrgestellnummer gekoppelt ist.

Gruß René

...der ja nicht - wie die Dame der Hotline behauptet hat, man müsse in die Fachwerkstatt -sondern sagte, das der persönliche Vertrag, der auf den AGBs behuft, bindend ist. Das gilt dann auch für nachrträgliche Änderungen des Vertrages.
Ich habe ein wenig mit Vertragsrecht auf Arbeit zu tun...

- Otto Normalverbraucher kann und muss AGB's nicht verstehen, genauso wenig wie die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A, VOB/A und VOF) :judge:

- ein Widerspruch zum Gesetz hebelt die AGB's aus und setzt die gesetzlichen Regelungen ein :thefinger_red:

- zu enge Regelungen werden schnell als sittenwidrig oder verbraucherunfreundlich eingestuft, mit der gleichen Wirkung :rofl:

AGB's sind eine tolle Erfindung, funktionieren aber weder im B2B noch mit Endverbrauchern. :no: :no: :no:
 

Mutz75

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so, ich mal wieder ...
... also zum einen sagte die Dame von der Hotline nichts von ABG's, sondern direkt, dass ich Vertragswerkstätten für die Inspektionen aufsuchen muss!
Diese Aussage ist aber inkorrekt,denn:
nach ein wenig rumtelefonieren, bekomme ich jetzt angeblich ende diesen monat auch dieses Textdokument. Und es soll sogar allgemeingültig sein, sprich es soll NICHT an einer Fahrgestellnummer gebunden sein!
Wenn dieses bei mir eintrudelt, stelle ich es gerne hier oder per PN, fals ich es hier aus rechtlichen Gründen nicht dürfte, euch anderen zur Verfügung, somit hätte dann jeder der dieses Dokument nicht bekommen hat, und/oder immer noch daran zweifelt, etwas handfestes in der Hand! :)
 

Mutz75

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Achso, noch etwas. Ist einer unter Euch, der ein Fahrwerksumbau etc. hat und diese Garantie schon mal in Anspruch genommen hat? Ich hab zwar in den AGB's nichts gefunden, aber vielleicht kommen die dann mit: der ist nicht orginal und somit von der Garatie ausgeschlossen.
Kann mir das zwar nicht vorstellen, da ja alles eine TÜV Abnahme hat, aber man weiss ja nie ...
 
DIRTY-EGG

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Achso, noch etwas. Ist einer unter Euch, der ein Fahrwerksumbau etc. hat und diese Garantie schon mal in Anspruch genommen hat? Ich hab zwar in den AGB's nichts gefunden, aber vielleicht kommen die dann mit: der ist nicht orginal und somit von der Garatie ausgeschlossen.
Kann mir das zwar nicht vorstellen, da ja alles eine TÜV Abnahme hat, aber man weiss ja nie ...
wenn deine umbauten einfluss auf das schadensteil haben, kann der freudliche dir die kostenlose garantiereparatur verweigern,

z. b. du hast grosse räder drauf und das radlager verabschiedet sich...

liegt aber im ermessen des freundlichen..
 
Ray

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Der Freundliche fragt bei Fiat an und was er dort reinschreibt liegt in seinem Ermessensspielraum. Ich hatte ab Ausliefrung 1,75" drin und jetzt OME 2" +10mm. Trotzdem bisher auf Garantie bekommen: vordere Kreuzgelenke (hat der Freundliche entdeckt, nicht ich!) und jetzt Simmerringe vorn.
 

flusenschorsch

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hier mal die aw zu diesem thema vom gesamt nl-leiter berlin:

Guten Tag Herr Fluse,

hinsichtlich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Information geben.

Grundsätzlich ist es Ihnen gestattet, Ihre Wartungsarbeiten im vom Hersteller vorgegebenen Umfang in einer FACHWERKSTATT durchführen zu lassen.
Da eine freie Werkstatt durch die Erfüllung der Auflagen der Innungen und der Handwerksrolle zu den FACHWERKSTÄTTEN gehört, geht das also.
Dadurch kann sich der Hersteller von seinen gesetzlichen Gewährleistungspflichten nicht befreien.

Aber ACHTUNG :

Dieses gilt nur für die GESETZLICHEN Gewährleistungspflichten.
Das Gesetz sichert Ihnen für ein NEUFAHRZEUG exakt 24 MONATE Gewährleistung zu in einem vorgegebenen Umfang.
Auf diese Gewährleistung haben Sie ein Anrecht.
Da die meisten Hersteller aber in Ihren Gewährleistungszusagen HÖHERE als die gesetzlichen Zusagen machen, werden diese mit dem Besuch der freien Werkstatt verwirkt.

Konkret in Ihrem Fall :
6-Jahre-Sorglos-Garantie fällt weg
Garantie über mehr als 24 Monate für Lack- und Karosseriethemen fällt weg
Mobilitätsgarantie fällt generell weg (da kein gesetzlicher Grundanspruch)

Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung sicher nicht ganz einfach zu fällen.
Wenn Sie den Schutz der 6-Jahre-Sorglos-Garantie nicht verlieren wollen, dann sollten Sie eine vom Hersteller autorisierte Fachwerkstatt aufsuchen und sich dort nach dem durchgeführten Service auch einen entsprechenden Nachweis (Rechnung über den Service ist da ausreichend) ausstellen lassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen für Ihre Entscheidung wichtige Informationen liefern und würde mich freuen, wenn Ihre Entscheidung hinsichtlich der Wahl des Unternehmens auf einen unserer Berliner Betriebe fallen würde.
Ich bin mir sicher, daß wir ein wettbewerbsfähiges Angebot im Vergleich zu anderen autorisierten Partnerbetrieben machen können.

Erst einmal ein schönes Wochenende und

Mit freundlichen Grüßen / Cordiali saluti / Best regards

ppa.
Lars Jensen
Niederlassungsleiter
 
Grefenius

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JKU | MJ 2012
2.8 CRD | Automatik
Das in diesem Faden abgelichtete Schreiben der Chrysler Deutschland GmbH in der das Gegenteil zugesichert wird, lag Herrn Jensen bei seiner Stellungnahme vor? :blink:
 
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